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Förderungen zum Thema Erneuerbare Energien, Energieeffizienz

SALZBURG 2050 Partnerinstitutionen
Salzburg
Die SALZBURG 2050 - Partnerinstitutionen sollen als wichtige Multiplikatoren durch ihre Vorbildwirkung die Ideen und Ziele zu Klimaschutz und Energieeffizienz in der Öffentlichkeit und der Zivilgesellschaft sowie in den Organisationen selbst (noch) besser verankern. Eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit und jeweils ein gemeinsames Arbeitsprogramm mit konkreten Zielvorgaben wird vereinbart. Die Einrichtungen machen die Zielsetzungen der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 zu einem Teil ihrer Organisationsziele indem sie diese in das jeweilige Umweltleitbild übernehmen und setzen im eigenen Bereich Maßnahmen um. Diese reichen von Energieoptimierung über Mobilitätsmanagement bis hin zur Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit. Das Land steuert im Gegenzug Know-How, Beratungsleistung und Förderungen bei. Mit diesen Partnerschaften leisten Verantwortungsträger und öffentlich bekannte Einrichtungen einen wertvollen Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele des Landes und machen die Themen Klimaschutz und Energieeffizienz einer breiten Öffentlichkeit zugänglich. Die Förderung ist eine Anschlussförderung zu Förderungen im Rahmen der Umweltförderung Inland des Bundes. Darüber hinaus können innovative Maßnahmen gefördert werden, die nicht vom Bund oder einer anderen Förderschiene abgedeckt werden. Dies wird allenfalls gesondert vereinbart. Weiters werden Beratungen durch umwelt service salzburg mit zusätzlich 25% gefördert. Immaterielle Kosten können ebenfalls zur Förderung eingereicht werden. Doppelförderungen durch das Land Salzburg sind ausgeschlossen.
Subvention "Sanierungen"
Villach
Gefördert wird die Sanierung von Eigenheimen mit höchstens 2 Wohnungen, von sonstigen Gebäuden, die nicht zu Wohnzwecken dienen und nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen zur ganzjährigen Wohnnutzung geeigneten Wohnraum aufweisen sowie von Wohnhäusern im mehrgeschossigen Wohnbau und von Wohnheimen (außer von solchen, die im (Mit)Eigentum von gemeinnützigen Bauvereinigungen und Gemeinden stehen) als Anschlussförderung an die Wohnbauförderung des Landes Kärnten. Was wir fördern: Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes einzelner Bauteile: Fenstertausch: Tausch aller Fenster im Gebäude bzw. der Wohneinheit Dämmung der Außenwände Dämmung des Daches bzw. der obersten Geschoßdecke Dämmung der Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich Umfassende energetische Sanierung: zeitlich zusammenhängende Renovierungsarbeiten an der Gebäudehülle und/oder den haustechnischen Anlagen eines Gebäudes, soweit zumindest drei Teile der Gebäudehülle (Fenster, Dämmung Außenwand, Dämmung Oberste Geschoßdecke, Dach, Dämmung Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich) und haustechnischen Gewerke (Solaranlage zur Warmwasserbereitung oder Heizungseinbindung, Anschluss an Fernwärme, Biomasse, Wärmepumpenheizung, kontrollierte Wohnraumlüftung) gemeinsam erneuert oder zum überwiegenden Teil in Stand gesetzt werden. Wer wird gefördert? (Mit)Eigentümer/in des Gebäudes Wohnungsinhaber/in - Mieter/in, Wohnungseigentümer/in oder (Mit)Eigentümer/in, der/die eine in seinem/ihrem Haus gelegene Wohnung selbst benützt Bauberechtigte/r Bestellte/r Verwalter/in nach § 6 Abs. 2 Mietrechtsgesetz (MRG), BGBl. Nr. 520/1981 in der Fassung BGBl. I Nr. 59/2021 oder § 14c Abs. 2 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG), BGBl. Nr. 139/1979 in der Fassung BGBl. I Nr. 88/2022 welche/r eine Förderung bei einer anderen öffentlichen Stelle in Anspruch genommen hat (Bund, Land). Ausnahme: Fenstertausch – hier ist eine Förderung ohne Inanspruchnahme der Landesförderung für Wohnhaussanierungen möglich.