Selbstversicherung in der Krankenversicherung
Oberösterreich
Die Förderung Selbstversicherung in der Krankenversicherung bezieht sich auf die Übernahme der Kosten der Krankenversicherungsbeiträge zuzüglich der Kosten für die E-Card für Menschen mit Beeinträchtigungen. Falls es erforderlich ist, sind damit auch die Kosten für: die Rezeptgebühren und/oder eine Heilbehandlung bis zum Eintritt der Versicherungspflicht verbunden. Die Leistung endet, wenn die Hauptleistung weg fällt der Besondere Soziale Dienst gem. § 17 Abs. 3 Z. 2,3 u. 5 Oö. ChG idgF. endet sich die Möglichkeit einer Mitversicherung ergibt (z.B. Eheschließung, Eltern sind selbst wieder versichert, usw.) eine Pensionsanspruch/-bezug besteht eine bedarfsorientierten Mindestsicherung bezogen wird ein Erwerbseinkommen erzielt wird; eine versicherungspflichtigen Tätigkeit aufgenommen wird.