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Förderungen zum Thema Soziale Hilfe durch Einrichtungen

Subsidiäre unentgeltliche Unfall- und Haftpflichtversicherung bei formeller Freiwilligentätigkeit
Salzburg
Das Land Salzburg übernimmt für nicht unfall- und haftpflichtversicherte Freiwillige, die im Rahmen von Hilfsorganisationen oder sonstigen gemeinnützigen Organisationen formelle Freiwilligenarbeit leisten, die Kosten einer (Gruppen-)Unfall- und Haftpflichtversicherung. Keine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen können Freiwillige, die bereits im Rahmen ihrer Organisation unfall- und/oder haftpflichtversichert sind (subsidiäre Leistung). Die subsidiäre Unfallversicherung umfasst: 1. für dauernde Invalidität pro Person (nicht kumulativ): € 30.000,- mit einem Invaliditätsgrad von zumindest 45 % bzw. € 60.000,- mit einem Invaliditätsgrad von zumindest 75 % bzw. € 90.000,- mit einem Invaliditätsgrad von zumindest 90 %. 2. bei einem Todesfall: € 10.000,- sofern die versicherte Person (finanzielle oder pflegerische) Versorgungspflichten gegenüber einem Ehepartner, Lebensgefährten oder gegenüber Kindern ohne eigenes Einkommen oder bei pflegerischen Pflichten auch gegenüber Eltern, Großeltern und Schwieger(groß)eltern hat. € 5.000,- für Begräbniskosten bei Personen ohne oben genannte Versorgungspflichten. 3. Unfallkosten: bis € 3.000,- Unfallkosten mit einem Selbstbehalt von € 50,- unter Ausschluss der Vergütung von Privatarztkosten und privaten Heil- und Therapiekosten. Die subsidiäre Haftpflichtversicherung umfasst: Versichert sind Schäden an beweglichen und unbeweglichen Sachen, der der Freiwillige im Rahmen seiner Freiwilligentätigkeit schuldhaft (aber nicht vorsätzlich) verursacht. Die Haftpflichtversicherungssumme beträgt im Rahmen der Pauschalversicherungssumme € 150.000,-. Der Selbstbehalt des Versicherungsnehmers beträgt in jedem Haftpflichtversicherungsfall 10 % des Schadens, mind. € 150,-, max. € 1.500,-.
Teilzeitbetreutes Wohnen für psychisch beeinträchtigte Menschen
Steiermark
Durch das Angebot einer teilzeitbetreuten und gemeindenahen Gemeinschaftswohnform muss es Menschen mit schweren, bzw. chronischen psychischen Erkrankungen, die dieser Betreuungsform bedürfen, ermöglicht werden, ein Betreuungsangebot vorzufinden, das ein möglichst hohes Ausmaß an Lebensqualität gewährleistet. Das Leben in der Gemeinschaft hat Beziehungsfähigkeit zu fördern und einer sozialen Isolation entgegenzuwirken. Durch gezielte Interventionen von fachlich qualifiziertem Personal sowie durch die strukturelle Ausrichtung des Betreuungsangebotes an eine möglichst normalisierte Lebensform (Normalisierungsprinzip) muss die soziale Rehabilitation und Reintegration gefördert werden. Zentrales Element dieser Betreuungsform ist die Beziehungsarbeit, wobei Beziehungs- und Betreuungskontinuität durch ein BezugsbetreuerInnensystem gewährleistet werden muss. Die Schaffung eines positiven sozialen Wohnklimas, welches der Möglichkeit von Gemeinschaftsaktivitäten wie auch dem Bedürfnis nach Rückzug und privater Intimität Rechnung trägt, soll den Rahmen für die Unterstützungsleistungen darstellen. Die Betreuungsdauer richtet sich nach dem Betreuungsbedarf der einzelnen Personen. Die zu betreuenden Personen kommen für ihren Lebensunterhalt selbst auf. Ziel: Psychisch erkrankten Menschen muss durch sozialpsychiatrische Betreuung ein möglichst eigenständiges und integriertes Leben ermöglicht werden. Durch Hilfsangebote im lebenspraktischen und psychosozialen Bereich muss eine Stabilisierung und Verbesserung von psychischem und sozialem Wohlbefinden angestrebt werden. Die Förderung gesunder Persönlichkeitsanteile soll das Fortschreiten von Chronifizierungen verhindern. Dadurch haben stationäre Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken verringert zu werden, Heimaufenthalte vermieden und gegebenenfalls ein Übergang in eigenständigere Wohnformen ermöglicht zu werden.
Vollzeitbetreutes Wohnen für psychisch beeinträchtigte Menschen
Steiermark
Durch das Angebot einer vollzeitbetreuten und gemeindenahen Gemeinschaftswohnform muss es Menschen mit schweren bzw. chronischen psychischen Erkrankungen, die dieser Betreuungsform bedürfen, ermöglicht werden, ein Betreuungsangebot vorzufinden, das ein möglichst hohes Ausmaß an Lebensqualität gewährleistet. Das Leben in der Gemeinschaft hat Beziehungsfähigkeit zu fördern und einer sozialen Isolation entgegenzuwirken. Durch gezielte Interventionen von fachlich qualifiziertem Personal sowie durch die strukturelle Ausrichtung des Betreuungsangebotes an eine möglichst normalisierte Lebensform (Normalisierungsprinzip) wird die soziale Rehabilitation und Reintegration gefördert. Zentrales Element dieser Betreuungsform ist die Beziehungsarbeit, wobei Beziehungs- und Betreuungskontinuität durch ein BezugsbetreuerInnensystem gewährleistet werden muss. Die Schaffung eines positiven sozialen Wohnklimas, welches der Möglichkeit von Gemeinschaftsaktivitäten wie auch dem Bedürfnis nach Rückzug und privater Intimität Rechnung trägt, soll den Rahmen für die Unterstützungsleistungen darstellen. Die Betreuungsdauer richtet sich nach dem Betreuungsbedarf der einzelnen Personen. Die zu betreuenden Personen kommen für ihren Lebensunterhalt selbst auf. Ziel: Psychisch erkrankten Menschen soll durch sozialpsychiatrische Betreuung ein möglichst eigenständiges und integriertes Leben ermöglicht werden. Durch Hilfsangebote im lebenspraktischen und psychosozialen Bereich wird eine Stabilisierung und Verbesserung von psychischem und sozialem Wohlbefinden angestrebt. Die Förderung gesunder Persönlichkeitsanteile soll das Fortschreiten von Chronifizierung verhindern. Dadurch sollen stationäre Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken verringert, Heimaufenthalte vermieden und gegebenenfalls ein Übergang in eigenständigere Wohnformen ermöglicht werden.