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Förderungen zum Thema Soziale Hilfe durch Einrichtungen

Mobile sozialpsychiatrische Betreuung
Steiermark
Dienstleistungen der mobilen Betreuung als mobile Therapieform werden vorwiegend vor Ort, im sozialen Umfeld der zu betreuenden Personen erbracht. Dabei ist der Besuch der zu betreuenden Person in seiner/ihrer Wohnung (Hausbesuch) zentrales Element dieser Betreuungsform. Die Inhalte der mobilen Therapie, Intensität und Dauer der Betreuung werden mit den zu betreuenden Personen gesondert vereinbart (Bedarfsorientierung) und in einer Betreuungsvereinbarung festgehalten. Diese wird in regelmäßigen Abständen mit den zu betreuenden Personen reflektiert, überprüft und bei Bedarf verlängert. So wird eine Form der Unterstützung ermöglicht, die sich in Inhalt, Intensität und Dauer immer wieder dynamisch den jeweiligen Umständen und dem persönlichen Bedarf der zu betreuenden Menschen anpasst. Ziel: Psychisch erkrankten Menschen soll durch sozialpsychiatrische Betreuung in Form von mobiler sozialpsychiatrischer therapeutischer Hilfe und Begleitung ein möglichst eigenständiges und integriertes Leben in einer selbst gewählten und vertrauten Umgebung ermöglicht werden. Durch Hilfsangebote im lebenspraktischen und psychosozialen Bereich soll die Erhaltung bereits bestehenden Wohnraums und somit bereits bestehender sozialer Kontakte und Beziehungen ermöglicht werden bzw. für Personen, die in Anstalten oder Heimen untergebracht waren, diese Lebensform ermöglicht werden. Durch die (Re)Integration in den Lebensalltag, einer Verringerung von Fremdbestimmung zugunsten einer Erhöhung der Autonomie der Betroffenen, wird durch die Bereitstellung bedarfsorientierter Hilfsangebote im unmittelbaren Lebensumfeld der Betroffenen, eine Stabilisierung und Verbesserung des psychischen und sozialen Wohlbefindens angestrebt. Dadurch soll das Ziel einer Reduktion von stationären Aufenthalten bzw. der „Unterbringung“ von psychisch erkrankten Personen in vollzeitbetreuten Einrichtungen erreicht werden.
Psychiatrische Familienpflege
Oberösterreich
Die Förderung „Psychiatrische Familienpflege“ bezeichnet einen betreuten Wohnplatz bei einer Gastfamilie, mit beratender Begleitung durch eine psychosoziale Einrichtung. Sie soll Menschen mit dauerhaftem psychosozialem Unterstützungsbedarf eine langfristige Integration ermöglichen. Eine Beschäftigungsmöglichkeit im Haushalt, Garten oder in der Landwirtschaft der Familie ist – wenn gewünscht- gegeben. Ziele der Leistungsform Eröffnung neuer Beziehungsmöglichkeiten Vollständige Integration im Gemeindeleben Erhöhung der Lebensqualität Hohes Maß an persönlicher Freiheit Zielgruppe: Die Kundinnen und Kunden sind Menschen mit dauerhaftem psychosozialen Unterstützungsbedarf. Die akute Krankheitsphase ist abgeklungen und zur Bewältigung des Alltags wird Unterstützung und Begleitung benötigt. Die unmittelbaren Betreuungsleistungen erbringt die jeweilige Gastfamilie. Diese sind mittels Vertrag geregelt und werden auch honoriert. Die Verträge haben keine zeitliche Befristung und werden mit einer Kündigungsfrist für alle VertragspartnerInnen (KundIn, Familie und Trägerorganisation) geschlossen. Die MitarbeiterInnen psychosozialer Dienste unterstützen die Familien in der Gestaltung der individuellen Betreuungsform durch Hausbesuche und Gastfamilientreffen und bieten nach Wunsch auch individuelle Begleitung bei auftretenden Fragen und Problemen an. Die Gastfamilie erhält ein monatliches Entgelt für die Versorgung und Betreuung. Der Mensch mit psychischer Beeinträchtigung leistet einen Beitrag. Nähere Informationen, insbesondere zu den direkten und indirekten Leistungen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen, Voraussetzungen bzw. den Links zu externen Informationsseiten.