Förderung von Institutionen der Wohnungslosenhilfe
Vorarlberg
Gefördert werden Institutionen der ambulanten und stationären Wohnungslosenhilfe, die unter anderem folgende Leistungen für Betroffene anbieten: Grundversorgung in der Teestube" (Essen u. Trinken, Duschen, Wäsche waschen, Infos, soziale Kontakte,...) mit angegliederter Beratungsstelle und Notschlafstelle Zugang zu rechtlichen und materiellen Ansprüchen (Beratung und Interventionen) Zugang zu gemeinnützigem Wohnraum (Beratung und Begleitung) Bemühungen, die gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen zu verbessern (neues Meldegesetz, bundeseinheitliches Sozialhilfegesetz) Psychosoziale Betreuung (Stabilisierung und Verbesserung der Lebenssituation) Angebot von zeitlich begrenzter Unterkunft (Notschlafstelle) und längerfristigem Wohnraum Tagesstrukturelle Tätigkeiten (handwerkliche Arbeiten, geringfügige Anstellungen, Freizeitaktivitäten)