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Förderungen zum Thema Stipendien, Beihilfen für Studierende

Förder- und Leistungsstipendien sowie Prämierungen von Hochschulen in Wien
Wien
Förderstipendien der MUK - Musik und Kunst Privatuniversität GmbH: Prämierungen und Förderstipendien für wissenschaftliche Abschlussarbeiten. Hammer-Purgstall-Stipendium und Leistungsstipendien der Diplomatischen Akademie: Durch das Hammer-Purgstall Stipendium werden Studierende (ein Voll- bzw. Teilstipendien für Studierende der Diplomatischen Akademie mit Wien-Bezug und Orient-Bezug. Stipendien der Stipendienstiftung der Diplomatischen Akademie (https://www.da-vienna.ac.at/en/): Stipendien für Studierende aller Studienprogramme der Diplomatischen Akademie Wien mit dem Ziel, würdige und bedürftige Studierende zu fördern. TALENTA Wirtschaftsuniversität Wien: Prämierungen von Bachelor- und Masterarbeiten der Wirtschaftsuniversität Wien. Teaching Award Veterinärmedizinische Universität Wien: Auszeichnungen für vorbildliche Lehrende und Studierende durch Preisgelder. Prämierung von Diplomarbeiten und Dissertationen der Technischen Universität Wien: Prämierungen von Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen, die an der TU Wien verfasst wurden. Anerkennungspreise der Universität Angewandte Kunst: Förderung und Anerkennung ausgezeichneter Absolvent*innen der Universität für angewandte Kunst Wien. Vanessa Preger-McGillivray Preis der Universität Angewandte Kunst: Der Preis wird jährlich für eine außergewöhnliche künstlerische Abschlussarbeit der Universität für angewandte Kunst Wien aus dem Studienbereich Bildende Kunst verliehen. Stipendien der univie: summer/winter schools der Innovationszentrum Universität Wien GmbH: Stipendienvergabe an Teilnehmer*innen der univie: winter school und der univie: summer school, die hervorragende akademische Leistungen vorweisen können und finanzielle Unterstützung benötigen.
Förderung der Ausbildung in Pflege- und Sozialbetreuungsberufen
Burgenland
Die demografische Entwicklung zeigt ein Ansteigen der älteren Bevölkerung. Mit einer älteren Bevölkerung gehen auch erhöhte Pflege- und Betreuungsbedarfe und damit vermehrt Bedarfe an Pflegeleistungen einher. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, die Ausbildung zu Pflegeberufen attraktiv zu gestalten, so dass der entsprechende Personalbedarf in den kommenden Jahren gedeckt und damit die Bevölkerung im Burgenland auch weiterhin mit qualitativ hochwertigen Pflegeleistungen versorgt werden kann. Das Bundesgesetz, mit dem ein Pflegefonds eingerichtet und ein Zweckzuschuss an die Länder zur Sicherung und zum bedarfsgerechten Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebotes in der Langzeitpflege für die Jahre 2011 bis 2028 gewährt wird (Pflegefondsgesetz – PFG), BGBl. I Nr. 57/2011, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 170/2023, sieht gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 PFG die Fortführung des monatlichen Ausbildungsbeitrages für Pflegeausbildungen im Sinne des § 3 Abs. 1 Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz – PAusbZG, BGBl. I Nr. 105/2022, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 185/2022, vor. Das Land Burgenland kann als Träger von Privatrechten eine Förderung von Pflegeauszubildenden in Pflege- und Sozialbetreuungsberufen gewähren. Ziel der Förderung ist es, Ausbildungen in Pflege- und Sozialbetreuungsberufen attraktiver zu gestalten, um mehr Menschen für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe zu gewinnen. Die Steigerung der Attraktivität der Ausbildung ist eine Strategie, um der bestehenden Personalproblematik entgegenzuwirken. Für die nähere Ausgestaltung der Förderleistung, insbesondere zur Bestimmung der Fördervoraussetzungen und zur Festlegung der Förderhöhe, wurden die nachstehenden Richtlinien erlassen.