Versicherungskostenbeitrag für Studierende Link zur Förderung

Studienbeihilfenbezieherinnen und Studienbeihilfenbezieher erhalten einen Versicherungskostenbeitrag in der Höhe von 19,- Euro für jeden Monat, für den eine Selbstversicherung in der Krankenversicherung gemäß § 76 Abs. 1 ASVG besteht, ab dem auf die Vollendung des 27. Lebensjahres folgenden Monat.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Studienbeihilfenbehörde
http://www.stipendium.at

Rechtsgrundlage

Studienförderungsgesetz 1992

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Qualitäts- bzw. kapazitätsorientierte sowie Bologna-Ziele-konforme Erhöhung der Anzahl der Bildungsabschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten.

Referenznummer

1000272