Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales
Voraussetzungen für Trägerorganisationen:
Die Leistungsempfänger (Träger=Erbringer der Sachleistung) müssen mit Bescheid gemäß § 27 Oö Chancengleichheitsgesetz idgF anerkannt werden bzw. sind anzeigepflichtige Sachverhalte gemäß § 28 Oö Chancengleichheitsgesetz idgF mit Bescheid zu untersagen.
Gemäß § 30 Oö Chancengleichheitsgesetz idgF ist ein Leistungsvertrag zu errichten. Inhalt dieses Vertrages sind auch die geltenden Rahmenrichtlinien.
Voraussetzungen für die Empfänger der Sachleistung:
a) Antragstellung bei zuständiger Bezirksverwaltungsbehörde
b) Es muss sich um Menschen mit Beeinträchtigungen gemäß § 2 des Oberösterreichischen Chancengleichheitsgesetztes handeln
c) Leistungen nach diesem Landesgesetz können nur an Menschen mit Beeinträchtigungen erbracht werden,
(1)
- die UnionsbürgerInnen sind sowie deren Familienangehörige, oder
- die Staatsangehörige eines Staates sind, dessen Angehörigen Österreich dieselben Rechte zu gewähren hat wie Staatsangehörigen Österreichs, oder
- die über einen Daueraufenthaltstitel verfügen,
(2)
- die ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben oder sich dauernd in Oberösterreich aufhalten und
(3)
- die nicht auf Grund anderer Rechtsvorschriften - ausgenommen nach dem Oö. Sozialhilfegesetz 1998 und dem Oö Mindestsicherungsgesetz - Leistungen erhalten oder einen Anspruch auf Leistungen geltend machen können, die mit den im § 3 Abs. 1 Oö. Chancengleichheitsgesetz genannten Leistungen vergleichbar sind.
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen:
Folgende Unterlagen sind für Antragsteller (=Empfänger der Sachleistung) in Kopie anzuschließen:
1. Nachweis über rechtmäßigen Daueraufenthalt
2. Nachweis der Beeinträchtigung (ärztliches Attest)
3. Einkommensnachweise (z.B. Lohnbestätigung der letzten drei Monate, AMS-Bestätigung, Einkommenssteuerbescheid, Pensionsmitteilung, Rentennachweis, Unfallrente, Nachweis über Unterhaltsanspruch, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Abfertigung, Mieteinnahmen, Pflegegeldbezüge, Wohnbeihilfe [Bezug oder Antragstellung])
4. Vermögensnachweise (Kontoauszüge der letzten 6 Monate, Sparbücher, Bausparvertrag, Lebensversicherung, Wertpapierdepot usw. .....)
Im Rahmen der Mitwirkungspflicht sind diese Unterlagen vorzulegen
Antragsformular für Menschen mit Beeinträchtigungen siehe Link