Die Stadt Graz fördert Jungunternehmen mit zwei Fördertatbeständen:
  - Förderung von Kosten zur Anmietung von Geschäftsflächen 
- Anmietung eines Arbeitsplatzes in einem Coworking Space für Gründer:innen
Mietförderung:
 Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Nettomietkosten für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten.
 Die Obergrenze der Förderung beträgt maximal € 5.000,-. Es werden monatliche Nettomietkosten bis zu maximal € 12,-/ m² anerkannt. Der übersteigende Betrag wird nicht gefördert.
 Coworking Förderung:
 Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Nutzungspauschale (ohne Steuern).
 Die Obergrenze der Förderung beträgt maximal € 2.500,- für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten. 
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung: