Die Stadt Graz fördert Jungunternehmen mit zwei Fördertatbeständen:
- Förderung von Kosten zur Anmietung von Geschäftsflächen
- Anmietung eines Arbeitsplatzes in einem Coworking Space für Gründer:innen
Mietförderung:
Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Nettomietkosten für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten.
Die Obergrenze der Förderung beträgt maximal € 5.000,-. Es werden monatliche Nettomietkosten bis zu maximal € 12,-/ m² anerkannt. Der übersteigende Betrag wird nicht gefördert.
Coworking Förderung:
Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Nutzungspauschale (ohne Steuern).
Die Obergrenze der Förderung beträgt maximal € 2.500,- für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten.
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung: