Coworking und Mietförderung für Geschäftsflächen, Förderung der Stadt Graz Link zur Förderung

Die Stadt Graz fördert Jungunternehmen mit zwei Fördertatbeständen:

  1. Förderung von Kosten zur Anmietung von Geschäftsflächen 
  2. Anmietung eines Arbeitsplatzes in einem Coworking Space für Gründer:innen

Mietförderung:

Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Nettomietkosten für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten.

Die Obergrenze der Förderung beträgt maximal € 5.000,-. Es werden monatliche Nettomietkosten bis zu maximal € 12,-/ m² anerkannt. Der übersteigende Betrag wird nicht gefördert.

Coworking Förderung:

Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Nutzungspauschale (ohne Steuern).

Die Obergrenze der Förderung beträgt maximal € 2.500,- für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten. 

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA15- Abteilung für Wirtschaft und Tourismusentwicklung
8011 Graz, Stigergasse 2
+433168724803
wirtschaft@stadt.graz.at
https://www.graz.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Keine

Leistungskontrolle:

Abfrage der Förderstelle in elektronischen Registern (Melderegister, Firmenbuch, Unternehmensregister etc.) gem. § 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz.

Abrechnungskontrolle:

Gemäß der Allgemeinen Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs-020864/2017/0002.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 19.10.2023, GZ.: A15-129293/2023/0001, erlassen auf Grund des § 45 Abs. 2 Z 25 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. Nr. 130/1967 idF LGBl. Nr. 118/2021 iVm. § 9 der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Landeshauptstadt Graz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Förderung von Jungunternehmen

Referenznummer

1065622