go-international IO-VII Bildungsscheck Link zur Förderung

Gezielte Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter der eigenen Auslandsniederlassung(en) erhöhen deren Qualifikationsgrad und damit die Resilienz des österreichischen Unternehmens im In- und Ausland. Dies stellt einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreichs dar.

Gefördert werden 50% der nachgewiesenen, förderbaren Nettokosten.

Kofinanziert werden Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter der Auslandsniederlassungen ab Datum der Antragstellung bis längstens 31.3.2023. Die in Anspruch genommenen Leistungen sollen den marktüblichen Preisen entsprechen (Hinweis: Vergleichsangebote einholen). Weiterverrechnungen werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert, sofern der Rechnungs- und Zahlungsfluss nachgewiesen wird (Kostenaufschläge können nicht gefördert werden).

  • Der thematische Fokus liegt auf Betriebswirtschaft, Internationalisierung und Export.
  • Die Schulungsmaßnahmen können in Form von Online- und/oder Präsenzkursen stattfinden und müssen durch einen österreichischen Weiterbildungsanbieter oder dessen Auslandsniederlassung bzw. Lizenz–/Franchisenehmer durchgeführt werden.
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Stubenring 1, 1010 Wien
+43 1 711 00 0
post.ii6_19@bmdw.gv.at
http://www.bmdw.gv.at

Wirtschaftskammer Österreich
Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien
+43 5 90 900
go-international@wko.at
http://www.go-international.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Antragstellung ist gebührenfrei

Nach Einlangen des unterschriebenen Förderungsvertrags wird die Abrechnungsfunktion im Förderkonto freigeschaltet. Die Abrechnungsunterlagen können jederzeit, spätestens jedoch bis 31.3.2023 im Förderkonto hochgeladen werden. Darüber hinaus sind im Zuge der Abrechnung im Förderkonto Fragen zum Abschlussbericht auszufüllen. Bei Nicht-Einhalten der Abrechnungs-Deadline erlischt die Förderungszusage und der Antrag gilt als abgeschlossen. Es sind keine Zwischen- oder Teilabrechnungen möglich.

Die Abrechnungsunterlagen bestehen aus:

  • Upload aller Rechnungen 
  • Upload aller Zahlungsbestätigungen Kontoauszug oder Kreditkarten-Monatsabrechnung
  • Upload der Leistungsnachweise

Rechtsgrundlage

Vereinbarung (Kooperationsvereinbarung) zwischen einerseits dem Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und andererseits der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) über die Zusammenarbeit im Bereich der Internationalisierungsoffensive go-international (IO-VII); Richtlinie Bildungsscheck
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,5 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stärkung der österreichischen Außenwirtschaft

Referenznummer

1053545