Gefördert werden thermische Sanierungen von Gebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sind (Datum der Baubewilligung).
Bei Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus im privaten Wohnbau wird die Einzelbauteilsanierung, umfassende Sanierung sowie Teilsanierung gefördert, und im mehrgeschoßigen Wohnbau/ Reihenhausanlagen im privaten Wohnbau wird die umfassende Fenstersanierung, umfassende Sanierung "klimaaktiv Standard" oder "guter Standard" gefördert.
Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für das Material sowie für Planung und Montage.
Folgende Maßnahmen sind grundsätzlich förderungsfähig:
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschoßdecke beziehungsweise des Daches
- Dämmung der untersten Geschoßdecke beziehungsweise des Kellerbodens
- Tausch der Fenster und Außentüren
Bitte beachten Sie, dass nur die Kosten jener Maßnahmen, die am Bestandsobjekt vorgenommen werden, förderungsfähig sind. Neubauten, Zubauten und Hauserweiterungen sowie der Abbruch und Wiederaufbau von Gebäudeteilen sind nicht förderungsfähig.
Diese Förderung kann österreichweit für Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, und auch für Maßnahmen im mehrgeschoßigen Wohnbau sowie in Reihenhausanlagen, beantragt werden.
Alle Informationen zur Förderungsaktion Sanierungsoffensive - Sanierungsbonus 2026 gibt es hier:
Sanierungsoffensive