Umweltförderung - Sanierungsbonus 2026 Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden thermische Sanierungen von Gebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sind (Datum der Baubewilligung). 

Bei Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus im privaten Wohnbau wird die Einzelbauteilsanierung, umfassende Sanierung sowie Teilsanierung gefördert, und im mehrgeschoßigen Wohnbau/ Reihenhausanlagen im privaten Wohnbau wird die umfassende Fenstersanierung, umfassende Sanierung "klimaaktiv Standard" oder "guter Standard" gefördert.

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für das Material sowie für Planung und Montage.

Folgende Maßnahmen sind grundsätzlich förderungsfähig:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke beziehungsweise des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke beziehungsweise des Kellerbodens
  • Tausch der Fenster und Außentüren

Bitte beachten Sie, dass nur die Kosten jener Maßnahmen, die am Bestandsobjekt vorgenommen werden, förderungsfähig sind. Neubauten, Zubauten und Hauserweiterungen sowie der Abbruch und Wiederaufbau von Gebäudeteilen sind nicht förderungsfähig.

Diese Förderung kann österreichweit für Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, und auch für Maßnahmen im mehrgeschoßigen Wohnbau sowie in Reihenhausanlagen, beantragt werden.

Alle Informationen zur Förderungsaktion Sanierungsoffensive - Sanierungsbonus 2026 gibt es hier: 

Sanierungsoffensive

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Stubenring 1
1010 Wien
https://www.bmluk.gv.at/

Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Türkenstraße 9
1090 Wien
+43 1 31 631
klimaschutz@publicconsulting.at
https://www.sanierungsoffensive.gv.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 16.08.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung, desFlächenrecyclings, der Biodiversität und der Kreislaufwirtschaft und zum Schutz der Umwelt im Ausland sowie über dasösterreichische JI/CDM-Programm für den Klimaschutz (Umweltförderungsgesetz – UFG); Investitionsförderungsrichtlinien idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

360 Mio. Euro

Wirkungsziele

Anreiz für nachhaltige Investitionen in Gebäude zur Reduktion von Treibhausgasemissionen

Referenznummer

1075514