Förderung von Sanierungsmaßnahmen
Salzburg
Folgende Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern werden gefördert: Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Außenwände, oberste Geschoßdecke, Dachschräge, Kellerdecke, Fenster) Austausch der Fenster und/oder Außentüren Errichtung oder Erneuerung von bestimmten Wärmebereitstellungsanlagen (Biomasse, Fernwärme, Wärmepumpe) Erstmalige Errichtung eines Wärmeverteilsystems einschließlich der Heizkörper (nur in Kombination mit einer Maßnahme gem. Z 3) Thermische Solaranlagen oder Photovoltaik-Solaranlagen Dachsanierung einschließlich Wärmedämmung Maßnahmen zur alten- und/oder behindertengerechten Ausstattung Nachträgliche Errichtung oder Umbau eines Personenaufzugs in Wohnhäusern mit mindestens drei oberirdischen Geschossen Sanierung der Elektroinstallationen Nachträgliche Errichtung von Balkonen in Wohnhäusern mit zumindest 3 selbstständigen Wohnungen Nachträgliche Errichtung einer E-Ladeinfrastruktur für E-PKW Der Zuschuss besteht aus einem Grundbetrag und Zuschlägen. Dieser muss bei forderungskonformer Nutzung des Objektes nicht zurückbezahlt werden. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link.