Tourismusoffensive Tourismus KMU Link zur Förderung kopieren

Förderbar sind aktivierungspflichtige Investitionen in das Anlagevermögen, die vorwiegend den nachstehend angeführten Investitionsschwerpunkten entsprechen im Bereich Gastronomie, Hotellerie oder touristisch relevanter Infrastruktureinrichtungen:

  • Qualitätsverbesserung/Barrierefreiheit: Investitionen, die zu einer Qualitätsverbesserung im baulichen Bereich oder in den betrieblichen Abläufen führen.
  • Betriebsgrößenoptimierung: Investitionen, die zu einer Betriebsgrößenoptimierung führen.
  • Betriebliche Neuausrichtung: Maßnahmen zur Neuausrichtung auf neue Märkte bzw. Zielgruppen.
  • Errichtung/Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen
  • Personalinfrastruktur: Maßnahmen zur Errichtung neuer bzw. Verbesserung bestehender Unterkünfte und sonstiger Einrichtungen für Mitarbeiter:innen (Gemeinschaftsküchen, Aufenthaltsräume, Freizeiteinrichtungen, etc.) sowie Einrichtungen zur Betreuung von Kindern von Mitarbeiter:innen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
wirtschaftsfoerderung@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 02.04.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Auszahlung nach Projektabschluss und Vorlage und Prüfung des vollständigen Verwendungsnachweises

Verwendungsnachweis Tourismusoffensive Tourismus KMU siehe Link

Rechtsgrundlage

Richtlinie Salzburger Tourismusförderungen (De-minimis-Beihilfen)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Tourismusstrategie 2030

Referenznummer

1067115

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