NÖ Förderung Studierendenheime Link zur Förderung

Förderbar ist die Sanierung, Modernisierung und die Erweiterung von bestehenden Studierendenheimen.

Einen Antrag um Förderung können Studierendenheimträger stellen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nachweislich niederösterreichische Studierende an öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen oder an pädagogischen Akademien in dem Studierendheim untergebracht haben, das saniert, modernisiert oder erweitert wird.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung F1
post.f1@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung einer bewilligten Förderung erfolgt erst nachdem der vollständige Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Förderung erbracht wurde.

Der Nachweis hat in folgender Form zu erfolgen:

  • Originalrechnungen (oder rechtlich gleichwertige elektronische Rechnungen) über die Gesamtkosten mit Zahlungsnachweisen, ausgestellt auf den Förderempfänger
  • Gesamtübersicht über die Einnahmen und Ausgaben des geförderten  Vorhabens
  • Sachbericht, aus dem insbesondere die Verwendung der gewährten Förderung und der Nachweis über die Durchführung des geförderten Vorhabens (z.B. Fotos) hervorgehen

Rechtsgrundlage

Richtlinie "Förderung Studierendenheime" oder Fördervereinbarung durch Beschluss der NÖ Landesregierung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1045772