NÖ Förderung Studierendenheime Link zur Förderung kopieren

Förderbar ist die Sanierung, Modernisierung und die Erweiterung von bestehenden Studierendenheimen.

Einen Antrag um Förderung können Studierendenheimträger stellen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nachweislich niederösterreichische Studierende an öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen oder an pädagogischen Akademien in dem Studierendheim untergebracht haben, das saniert, modernisiert oder erweitert wird.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung F1
post.f1@noel.gv.at

Die Auszahlung einer bewilligten Förderung erfolgt erst nachdem der vollständige Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Förderung erbracht wurde.

Der Nachweis hat in folgender Form zu erfolgen:

  • Originalrechnungen (oder rechtlich gleichwertige elektronische Rechnungen) über die Gesamtkosten mit Zahlungsnachweisen, ausgestellt auf den Förderempfänger
  • Gesamtübersicht über die Einnahmen und Ausgaben des geförderten  Vorhabens
  • Sachbericht, aus dem insbesondere die Verwendung der gewährten Förderung und der Nachweis über die Durchführung des geförderten Vorhabens (z.B. Fotos) hervorgehen

Rechtsgrundlage

Richtlinie "Förderung Studierendenheime" oder Fördervereinbarung durch Beschluss der NÖ Landesregierung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1045772

Folgende Förderungen könnten Sie auch interessieren.