Förderbar ist die Sanierung, Modernisierung und die Erweiterung von bestehenden Studierendenheimen.
Einen Antrag um Förderung können Studierendenheimträger stellen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nachweislich niederösterreichische Studierende an öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen oder an pädagogischen Akademien in dem Studierendheim untergebracht haben, das saniert, modernisiert oder erweitert wird.