Das Land Tirol gewährt zur Erleichterung der Finanzierung von Maßnahmen, die zur weiteren wirtschafltichen Entwicklung der Naturkparkregion Lechtal-Reutte - bestehend aus den Gemeinden Bach, Breitenwang, Ehenbichl, Elbigenalp, Elmen, Forchach, Gramais, Häselgehr, Hinterhornbach, Höfen, Holzgau, Kaisers, Lechaschau, Musau, Namlos, Pfafflar, Pflach, Pinswang, Reutte, Stanzach, Steeg, Vils, Vorderhornbach, Wängle und Weißenbach - Förderungen aus Mitteln dieses Sonderprogramms.
Grundlage für die Abwicklung dieses Sonderförderungs¬programms bildet das „Regionalwirtschaftliche Programm für die Naturparkregion Lechtal-Reutte“ (in Folge kurz RWP genannt). Somit werden in diesem Sonderförderungsprogramm nur solche Vorhaben gefördert, die einer der im RWP im Einzelnen festgehaltenen Aktionsfelder/Leitmaßnahmen zuordenbar sind.
Im Sonderförderungsprogramm für die Naturparkregion Lechtal-Reutte sind folgende Aktionsfelder mit den jeweiligen Leitmaßnahmen im Einzelnen festgehalten:
- Destinationsentwicklung
- Naturnaher Qualitätstourismus
- Neue touristische Angebote und innovatives Marketing
- Wirtschaftsstandort und Innovation
- Stärkung von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben
- Stärkung der KMUs außerhalb des Tourismus
- Energie, Umwelt und Verkehr
- Energiebezogene Vorhaben und Umwelttechnik
- Mobilitätsmanagement
- Lebendige Gemeinden und Kampf gegen die Abwanderung
- Ortskernrevitalisierung
- Schwerpunktaktionen Seitentäler
- Programmkonforme Einzelmaßnahmen
Die genaue Art und Höhe der Förderung richtet sich nach den jeweiligen Maßnahmen, der Art des zu fördernden Projektes sowie nach dem Förderungsnehmer/der Förderungsnehmerin und ist in der Richtlinie für das Sonderförderungsprogramm für die Naturparkregion Lechtal - Reutte ersichtlich.
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
- Bürgerinnen und Bürgern
- Unternehmen
- Non-Profit-Organisationen
- Öffentlichen Einrichtungen