Gefördert werden die Neuerrichtung sowie der Um-, Auf- und Zubau von Wohnheimen. Es wird ein einmaliger Zuschuss gewährt (bestehend aus Grundbetrag und Zuschlägen). Der Grundbetrag ist ab 1.1.2022 rückzahlbar (0,5% Zinsen). Die Zuschläge bleiben nicht rückzahlbar.
Der Grundbetrag je Heimplatz beträgt:
a) bei Neuerrichtung für
- Seniorenheime in Form von Hausgemeinschaften 35.000 Euro
- Sonstige Seniorenwohnheime 25.000 Euro
- Wohnheime für Menschen mit besonderem Betreuungsaufwand 35.000 Euro
- Schüler- und Studentenwohnheime 25.000,- Euro
- Sonstige Wohnheime - Dienstnehmerwohnheime 5.000 Euro
- Heime für "Wohnen auf Zeit" 20.000 Euro (je Wohneinheit) sowie
- Baugruppen 20.000 Euro (je volljährigem Vereins- oder Genossenschaftsmitglied und Hauptwohnsitz)
b) bei Um-, Auf- oder Zubau für
- Seniorenwohnheime 17.500 Euro
- Wohnheime für Menschen mit besonderem Betreuungsaufwand 17.500 Euro
- Schüler und Studentenwohnheime 12.500 Euro
- Sonstige Wohnheime - Dienstnehmerwohnheim 2.500 Euro
Der Grundbetrag ist mit 50% der förderbaren Baukosten begrenzt.
- Baugruppen 20.000 Euro (je volljährigem Vereins- oder Genossenschaftsmitglied und Hauptwohnsitz)
Der Grundbetrag erhöht sich anhand des Zuschlagspunktesystems für energieökologische Maßnahmen, bestimmte Zuschläge aus Standortqualität sowie Wettbewerbe ohne Kostengarantie, Denkmalschutz, Holzbauweise, Einzelgewerkausschreibung nach Anlage B der Wohnbauförderungsverordnung je Punkt und Heimplatz (bzw. Wohneinheit) um 100 Euro.
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung: