Zinsenzuschüsse für Bauvorhaben mit mehr als 2 Wohnungen Link zur Förderung

Für die Rückzahlung von Fremddarlehen, die zur Finanzierung der Errichtung von Bauvorhaben mit mehr als zwei Wohnungen aufgenommen werden, können Zinsenzuschüsse gewährt werden.

Förderwerber können sein:

  • Gemeinnützige Bauvereinigungen und juristische Personen für Dienstnehmerwohnungen.
  • Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach Satzung, Stiftung oder sonstiger Verfassung ausschließlich kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen, für die Errichtung und Sanierung von Wohnheimen und Dienstwohnungen.
  • Sonstige gewerbliche Bauträger im Sinne des Bauträgervertragsgesetztes für die Errichtung von Eigentumswohnungen und Reihenhäusern im Eigentum.

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Wohnbauförderungsgesetz 2005
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1029271