Zinsenzuschüsse für Bauvorhaben mit mehr als 2 Wohnungen Link zur Förderung kopieren

Für die Rückzahlung von Fremddarlehen, die zur Finanzierung der Errichtung von Bauvorhaben mit mehr als zwei Wohnungen aufgenommen werden, können Zinsenzuschüsse gewährt werden.

Förderwerber können sein:

  • Gemeinnützige Bauvereinigungen und juristische Personen für Dienstnehmerwohnungen.
  • Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach Satzung, Stiftung oder sonstiger Verfassung ausschließlich kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen, für die Errichtung und Sanierung von Wohnheimen und Dienstwohnungen.
  • Sonstige gewerbliche Bauträger im Sinne des Bauträgervertragsgesetztes für die Errichtung von Eigentumswohnungen und Reihenhäusern im Eigentum.

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Wohnbauförderungsgesetz 2005
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1029271