Förderung von Einzelbetrieblichen Investitionen nach der Sonderrichtlinie des Bundes
Oberösterreich
Es werden bauliche Investitionen in landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude einschließlich technische Einrichtungen, Biomasseheizungen, Almgebäude, bauliche Investitionen und technische Einrichtungen für die Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte zur Nutzung von Marktnischen und Innovationen sowie Investitionen im Obst- und Gartenbau und der Erwerb von Maschinen, Geräten und technischen Anlagen der Innenwirtschaft, gefördert. Förderwerber können natürliche und juristische Personen, die eigenständig einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften, sein.