EFRE 21-27 AT - Förderung innovativer und produktiver Investitionen in Unternehmen Link zur Förderung kopieren

Im industriell-gewerblichen Bereich werden innovative Gesamt-Vorhaben mit entsprechendem technologischen Anspruch durch Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter (z.B. Maschinen, Anlagen, Einrichtungen, Gebäude, IT, Schutzrechte/Lizenzen) unterstützt. Der Innovationsanspruch wird dabei gesamthaft auf die Unternehmensprojekte gelegt. Investitionen stehen im Zusammenhang mit Produkt-, Prozess- oder Designinnovationen und greifen neue technologische Entwicklungen auf, die über den bisherigen Stand der Technologien im Unternehmen bzw. der Branche hinausgehen. Gefördert werden KMU, die in - im Verhältnis zur ihrer Unternehmensgröße - große, innovative bzw. technologisch anspruchsvolle Projekte investieren. Die Kombination aus Innovation und Größe der Projekte führt zu erheblichen Risiken (technologisch, marktmäßig, organisatorisch) und Finanzierungslücken der Unternehmen. Um die Vorhaben zu ermöglichen, bedarf es einer direkten projektbezogenen Unterstützung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH
foerderungen@wirtschaftsagentur-burgenland.at

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat EU-Förderwesen
post.a9@bgld.gv.at

Rechtsgrundlage

Aktionsrichtlinie "Investitionsbeihilfen - Gewerbe/Industrie"; Einzelentscheidung des Landes Burgenland
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

16,55 Mio. Euro

Referenznummer

1076975