Im industriell-gewerblichen Bereich werden innovative Gesamt-Vorhaben mit entsprechendem technologischen Anspruch durch Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter (z.B. Maschinen, Anlagen, Einrichtungen, Gebäude, IT, Schutzrechte/Lizenzen) unterstützt. Der Innovationsanspruch wird dabei gesamthaft auf die Unternehmensprojekte gelegt. Investitionen stehen im Zusammenhang mit Produkt-, Prozess- oder Designinnovationen und greifen neue technologische Entwicklungen auf, die über den bisherigen Stand der Technologien im Unternehmen bzw. der Branche hinausgehen. Gefördert werden KMU, die in - im Verhältnis zur ihrer Unternehmensgröße - große, innovative bzw. technologisch anspruchsvolle Projekte investieren. Die Kombination aus Innovation und Größe der Projekte führt zu erheblichen Risiken (technologisch, marktmäßig, organisatorisch) und Finanzierungslücken der Unternehmen. Um die Vorhaben zu ermöglichen, bedarf es einer direkten projektbezogenen Unterstützung.
Im Tourismus erfolgt die Unterstützung strategischer Investitionen von kleinen und mittleren Tourismusbetrieben. Der Innovationsanspruch ist gesamthaft auf Basis des Unternehmensprojekts und der angestrebten Unternehmensentwicklung zu bewerten. Durch neue Angebote oder wesentliche Verbesserungen bestehender Produkte und Dienstleistungen soll der Kundennutzen erhöht und die Gesamtpositionierung des Unternehmens weiterentwickelt werden. Die Vorhaben ermöglichen Innovationen, die neu für die Tourismusdestination oder zumindest neu für das Unternehmen sind.