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Förderungen zum Thema Soziales

AMIF 21-27: Anreiz zur freiwilligen Rückkehr durch Reintegrationsprogramme
Österreich
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte gefördert, die Anreize zur freiwilligen Rückkehr durch Reintegrationsprogramme zum Inhalt haben. Dies soll erfolgen, indem wirksame Unterstützungsleistungen nach der Ankunft im Herkunftsland aufgebaut werden. Zielsetzung ist, den Anreiz und die Effektivität der freiwilligen Rückkehr zu steigern und Lebensperspektiven vor Ort zu ermöglichen. Zudem wird der Aufbau eines effektiven Monitoringsystems zur Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen angestrebt. Weiters sollen die Herkunftsstaaten beim Kapazitätenaufbau zur Wiedereingliederung von Rückkehrern unterstützt werden. Darüber hinaus werden folgende Zielsetzungen verfolgt: Ausbau von nationalen Systemen zur sicheren Datenübermittlung an Partnerorganisation im Bereich freiwillige Rückkehr und Reintegration und die Förderung der Nutzung europäischer Systeme (RIAT) Unterstützung von Herkunftsstaaten beim Kapazitätsaufbau zur Wiedereingliederung von Rückkehrern zur Förderung der Eigenverantwortung Förderung der Wirksamkeit von Reintegration durch die Verknüpfung mit durch andere Finanzinstrumenten unterstützten Entwicklungshilfeprojekten Koordinierung der Reintegrationsprogramme mit bereits bestehenden Maßnahmen auf EU-Ebene, um die Rückführungsquoten aus der EU zu erhöhen Bestmögliche Nutzung des Unterstützungsangebot von FRONTEX in sämtlichen iZm. der freiwilligen Rückkehr stehenden Rückkehr-Belangen (freiwillige Rückkehr, Reintegration)
Basis- und Projektförderungen – Arbeit und Qualifizierung
Steiermark
Das Land Steiermark fördert und unterstützt Maßnahmen im Bereich Arbeit und Beschäftigung, die auf die Zukunftsfähigkeit des Arbeits- und Wirtschaftsstandortes Steiermark ausgerichtet sind. Der hohe Bedarf der Unternehmen an qualifizierten Arbeitskräften und die sich ständigen Veränderungen in der Arbeitswelt legen den Fokus auf die Sicherung eines qualifizierten Fachkräftepotentials, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und die Reduzierung der Arbeitslosigkeit. Mit einem vielfältigen Maßnahmenangebot sollen nachhaltige Perspektiven für Arbeitsuchende, Beschäftigte und für steirische Unternehmen geschaffen werden und die Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Handlungsfeldern angestrebt werden. Die wesentlichen Zielsetzungen sind: Die Reduzierung der Arbeitslosigkeit durch rasche und nachhaltige Integration in den 1. Arbeitsmarkt. Die Ausbildung eines bedarfsorientierten Fachkräftepotenzials - insbesondere der Zugang zur Lehre und die erfolgreiche Absolvierung dieser - zu fördern. Die negativen Auswirkungen von konjunkturbedingten Krisen am Arbeitsmarkt zu bekämpfen. Unter dem Schwerpunkt Arbeit und Qualifizierung werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt: Arbeitsplatznahe und bedarfsorientierte Qualifizierungsangebote Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, bzw. Maßnahmen, die den Abschluss einer dualen Berufsausbildung unterstützen Beschäftigungsprojekte zur Heranführung an den 1. Arbeitsmarkt Beratungs- und Betreuungsangebote im Zusammenhang mit der Vermittlung auf den 1. Arbeitsmarkt
Basis- und Projektförderungen - Integration
Steiermark
Auf Basis der „Charta des Zusammenlebens in Vielfalt" und im Zusammenwirken mit dem im Jahr 2016 beschlossenen „Arbeitsprogramm Integration" ist es Ziel dieses Schwerpunktes, die Gestaltung einer Gesellschaft zu fördern, die Barrieren abbaut, selbstbestimmte Teilhabe- und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet, Zivilcourage stärkt und im Sinne einer Orientierung an den Menschenrechten Sicherheit, Zugehörigkeit und Zusammenhalt festigt und antidemokratischen Strömungen entgegenwirkt. Die wesentlichen Zielsetzungen sind: Förderung von Demokratieverständnis, Menschenrechtsbewusstsein und Zivilcourage. Prävention von Extremismus und Radikalisierung. Unterstützung von Integration regional und vor Ort durch die Bündelung und Stärkung von Know-How und durch kommunale Integrationsinitiativen. Stärkung von diesbezüglichem Wissen und Handlungssicherheit bei MultiplikatorInnen und zentralen AkteurInnen. Unter dem Schwerpunkt Integration und Diversität werden daher insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt: Maßnahmen und Aktivitäten, die sich für Menschenrechtskompetenz und gegen Gewalt und Extremismus engagieren, die Sensibilisierung betreiben und die Vernetzung mit lokalen AkteurInnen anstreben. Maßnahmen und Projekte, die gesellschaftliche Inklusion und Teilhabe fördern. Aktivitäten, insbesondere im kommunalen Kontext und unter Einbeziehung des Ehrenamts- und Vereinswesens, die der Entwicklung von guter Praxis dienen und die Integrations- und Selbsterhaltungsfähigkeit von zugewanderten Menschen fördern. Fachstellen mit Beratungs- und Betreuungsangeboten, die die Integrations- und Selbsterhaltungsfähigkeit von zugewanderten Menschen fördern sowie integrations- und diversitätsrelevante Information, Beratung und Unterstützung für Institutionen und Behörden anbieten.
Basis- und Projektförderungen - Kinder- und Jugendhilfe
Steiermark
Durch die Änderungen in der Gesetzgebung im Bereich der Kinder und Jugendhilfe und der darauffolgenden Neuausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe soll es unter anderem zu einem verstärkten Einsatz von vorbeugenden Interventionen (Präventivhilfen) kommen, wodurch der Einsatz von Erziehungshilfen mittel- bis langfristig reduziert werden soll. Zielrichtung der Präventivhilfen sind die Förderung der Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen sowie die Bewältigung der Probleme von Kindern, Jugendlichen und deren Familien (bzw. deren Bezugspersonen). Die Hilfen sollen bedarfsgerecht und niederschwellig erbracht werden. Die wesentlichen Zielsetzungen sind: Entwicklungsförderung ist darauf ausgerichtet, positive Entwicklungsbedingungen für Kinder und Jugendliche zu unterstützen, sowie ihre Anlagen und Fähigkeiten und die ihrer Eltern oder sonst mit Pflege und Erziehung betrauter Personen und Bezugspersonen aus dem privaten Umfeld zu stärken. Prävention ist darauf ausgerichtet, Problemstellungen, Entwicklungsrisiken und Entwicklungsstörungen von Kindern und Jugendlichen frühzeitig zu erkennen und diesen entgegen zu wirken. Ein regional bedarfsentsprechendes und bestehende Strukturen ergänzendes Angebot ist verfügbar. Unter dem Schwerpunkt Präventivhilfen werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt: Ambulante Gruppenangebote zur ganzheitlichen Entwicklungsförderung von Kindern, zur Stärkung der elterlichen Kompetenz und der Eltern-Kind-Beziehung, die ergänzend zu bestehenden Angeboten wirken. Aufsuchende Angebote für Jugendliche mit dem Schwerpunkt Problemstellungen und Entwicklungsrisiken frühzeitig entgegenzuwirken. Erziehungs- und Jugendberatung MultiplikatorInnenschulung
Basis- und Projektförderungen - Soziale Absicherung
Steiermark
Die Verhinderung und Bekämpfung von Armut ist ein zentrales sozial- und gesellschaftspolitisches Ziel, das in unterschiedlichen Politik- und Handlungsfeldern von Bedeutung ist. Das Sozialressort des Landes Steiermark stellt grundsätzlich gesetzliche Leistungen wie die Bedarfsorientierte Mindestsicherung und die Wohnunterstützung zur Verfügung. Ergänzend dazu sollen weitere Angebote dazu beitragen, spezifischen Problemlagen wie Überschuldung oder Wohnungslosigkeit zu begegnen und soziale Inklusion von Menschen zu fördern, die von Armut betroffen bzw. bedroht sind. Armut führt zu Benachteiligungen in unterschiedlichen Lebensbereichen. Materielle Armut ist am offensichtlichsten, sie lässt sich zahlenmäßig darstellen. Laut EU-SILC 2017 sind 16 % der in der Steiermark lebenden Personen armutsgefährdet, dies allerdings nach dem Erhalt von Sozialleistungen. Neben dem Einkommen bzw. der finanziellen Situation steht Armut aber auch in enger Verbindung mit Faktoren wie Wohnumfeld, Familienzusammenhang oder Gesundheitsversorgung und geht oft einher mit gesellschaftlichem Rückzug und sozialer Ausgrenzung. Die wesentlichen Zielsetzungen sind: Der Armutsgefährdung präventiv zu begegnen. Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit zu verhindern bzw. Menschen bestmöglich in bereits bestehenden Notsituationen zu unterstützen. Menschen, die insbesondere im Hinblick auf Schulden in eine Notsituation geraten sind, dabei zu unterstützen, ihre finanzielle Existenzsicherung wieder eigenständig übernehmen zu können. Sozialer Ausgrenzung entgegenzuwirken und Bewusstsein zu schaffen für Mechanismen und Problemlagen, welche Armut erzeugen oder mit Armut einhergehen. Unter dem Schwerpunkt Armutsbekämpfung werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt: Beratungsangebote und Maßnahmen zur Unterstützung im Umgang mit Schulden. Maßnahmen gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit bzw. zur Betreuung und Unterstützung Betroffener bei Wohnungs- und Obdachlosigkeit. Maßnahmen zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe von armutsgefährdeten Personen.
Förderung jugendrelevanter Projekte
Steiermark
Alle Förderungen, die gewährt werden, um die Realisierung von jugendrelevanten Projekten gemäß der Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung über die Jugendförderung gemäß der § 1 und §§ 3 bis 11 des Gesetzes über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen (Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013) zu unterstützen. Gefördert werden Rechtsträger (Vereine, Institutionen, gemeinnützige GmbH´s etc.) und Einzelpersonen. Neben der finanziellen Unterstützung zählen dazu auch die Information, Betreuung und Beratung bei Maßnahmen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Ziel der Jugendförderung ist es, dass alle Jugendlichen in der Steiermark Lebensbedingungen vorfinden, in denen sie sich wohlfühlen und die sie aktiv mitgestalten können. Sie bekommen Räume, Plätze und Möglichkeiten, um zu selbstständigen und selbstbewussten jungen Menschen heranzuwachsen. Sie können in einer offenen Gesellschaft ihre Persönlichkeit entsprechend ihren Interessen und Neigungen entfalten und werden als eigenständige Individuen in ihrer Vielfalt wahrgenommen. In ihrer Entwicklung werden sie gestärkt und entlang erkannter Bedarfe und Bedürfnisse flächendeckend mit qualitätsvollen Angeboten auf individueller und struktureller Ebene gefördert. Förderungen sollen dazu beitragen, dass ein kinder- und jugendfreundliches Umfeld besteht, das Möglichkeiten zur individuellen Entfaltung und Partizipation bietet und Jugendliche entlang ihrer Bedürfnisse flächendeckend mit qualitätsvollen außerschulischen Angeboten fördert.
Nationale Förderungen im Bereich des Fremdenwesens
Österreich
Im Bereich der rein nationalen Förderungen im Handlungsfeld Asyl/Migration/Rückkehr fördert das Bundesministerium für Inneres Maßnahmen in folgenden drei Förderungsschwerpunkten: Bereitstellung struktureller Maßnahmen direkt in oder in unmittelbarer Nähe von Krisenregionen Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte angestrebt, die die Finanzierung von Unterstützungsmaßnahmen direkt in den Krisen- und relevanten Herkunfts-, Transit- und Erstaufnahmeregionen ermöglichen. Dadurch sollen die Strukturen und die Lebensbedingungen vor Ort gestärkt bzw. verbessert werden. Ziel ist es, einen Beitrag zu leisten, weitere unkontrollierte, massenhafte Migrationsströme nach Europa zu verhindern. Intendiert ist, Krisen zu begegnen, wo sie entstehen. Das europäische Umfeld soll dadurch stabilisiert werden und Österreich soll als verlässlicher Partner wahrgenommen werden. Auswanderungsdruck soll reduziert und Migration nach Europa eingedämmt werden. Gewaltschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Zielgruppe des Handlungsfeldes „Asyl, Migration und Rückkehr“ Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte angestrebt, die Gewaltschutzmaßnahmen zum Inhalt haben. Die Zurückdrängung der Gewalt stellt eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar, bei der das BMI eine zentrale, proaktive Rolle übernimmt. Gewalt hat keinen Platz in unserer Gesellschaft und soll daher mit gezielten Projekten bekämpft werden. Angestrebt werden Projekte zur Information der ortsansässigen Bevölkerung sowie zur frühzeitigen Erkennung und Prävention von Konfliktpotentialen im Zusammenhang mit den Themen Asyl und Migration. Des Weiteren angedacht sind Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt, insbesondere gegenüber Frauen und Kindern. Umsetzung der österreichischen Migrationsstrategie, insbesondere Erhalt der gesamtstaatlichen Stabilität und des sozialen Friedens Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte angestrebt, die zu einem besseren Verständnis für Migrationsprozesse in der Bevölkerung führen sollen. Angestrebt wird eine Steigerung der Anzahl der Projekte in für die Umsetzung der österreichischen Migrationsstrategie relevanten Drittstaaten. Ebenso angestrebt wird die Leistung eines Beitrags zu einem besseren Verständnis für Migrationsprozesse in der österreichischen Bevölkerung.