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Förderungen zum Thema Soziales

AMIF 21-27: Anreiz zur freiwilligen Rückkehr durch Reintegrationsprogramme
Österreich
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte gefördert, die Anreize zur freiwilligen Rückkehr durch Reintegrationsprogramme zum Inhalt haben. Dies soll erfolgen, indem wirksame Unterstützungsleistungen nach der Ankunft im Herkunftsland aufgebaut werden. Zielsetzung ist, den Anreiz und die Effektivität der freiwilligen Rückkehr zu steigern und Lebensperspektiven vor Ort zu ermöglichen. Zudem wird der Aufbau eines effektiven Monitoringsystems zur Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen angestrebt. Weiters sollen die Herkunftsstaaten beim Kapazitätenaufbau zur Wiedereingliederung von Rückkehrern unterstützt werden. Darüber hinaus werden folgende Zielsetzungen verfolgt: Ausbau von nationalen Systemen zur sicheren Datenübermittlung an Partnerorganisation im Bereich freiwillige Rückkehr und Reintegration und die Förderung der Nutzung europäischer Systeme (RIAT) Unterstützung von Herkunftsstaaten beim Kapazitätsaufbau zur Wiedereingliederung von Rückkehrern zur Förderung der Eigenverantwortung Förderung der Wirksamkeit von Reintegration durch die Verknüpfung mit durch andere Finanzinstrumenten unterstützten Entwicklungshilfeprojekten Koordinierung der Reintegrationsprogramme mit bereits bestehenden Maßnahmen auf EU-Ebene, um die Rückführungsquoten aus der EU zu erhöhen Bestmögliche Nutzung des Unterstützungsangebot von FRONTEX in sämtlichen iZm. der freiwilligen Rückkehr stehenden Rückkehr-Belangen (freiwillige Rückkehr, Reintegration)
Basis- und Projektförderungen - Arbeit und Beschäftigung
Steiermark
Das Land Steiermark fördert und unterstützt Maßnahmen im Bereich Arbeit und Beschäftigung mit dem Ziel der Verringerung von Arbeitslosigkeit und der Sicherung von Beschäftigung, die es den Menschen ermöglicht, am wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Gleichstellung von Frauen und Männern, die am Arbeitsmarkt noch immer sehr unterschiedliche Ausgangsbedingungen und Chancen vorfinden, wird dabei in allen Handlungsfeldern angestrebt. Die wesentlichen Zielsetzungen sind: Die Beschäftigungschancen von Jugendlichen, Frauen, Älteren, MigrantInnen und Menschen mit Behinderung zu steigern und zu verbessern. Arbeitslosigkeit zu verhindern und bei Verfestigungstendenzen von Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken und langzeitbeschäftigungslose und arbeitsmarktferne Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Ausbildung eines bedarfsorientierten Fachkräftepotenzials - insbesondere der Zugang zur Lehre und die erfolgreiche Absolvierung dieser - zu fördern. Die negativen Auswirkungen von konjunkturbedingten Krisen am Arbeitsmarkt zu bekämpfen. Unter dem Schwerpunkt Arbeit und Qualifizierung werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt: Beratungs- und Betreuungsangebote im arbeitsmarktrelevanten Kontext. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, bzw. Maßnahmen, die an Aus- und Weiterbildung heranführen. Beschäftigungsprojekte und niederschwellige Beschäftigungsformen zur Stabilisierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt. Maßnahmen, die zur Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen und Steigerung der Beschäftigungs- und Leistungsfähigkeit beitragen. Maßnahmen, die zur Sicherung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen beitragen. Arbeitsplatznahe und bedarfsorientierte Qualifizierungsangebote. Maßnahmen, die zur Verringerung von Arbeitsmarktbarrieren im sozialen und persönlichen Umfeld beitragen.
Basis- und Projektförderungen - Integration
Steiermark
Auf Basis der „Charta des Zusammenlebens in Vielfalt" und im Zusammenwirken mit dem im Jahr 2016 beschlossenen „Arbeitsprogramm Integration" ist es Ziel dieses Schwerpunktes, die Gestaltung einer Gesellschaft zu fördern, die Barrieren abbaut, selbstbestimmte Teilhabe- und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet, Zivilcourage stärkt und im Sinne einer Orientierung an den Menschenrechten Sicherheit, Zugehörigkeit und Zusammenhalt festigt und antidemokratischen Strömungen entgegenwirkt. Die wesentlichen Zielsetzungen sind: Förderung von Demokratieverständnis, Menschenrechtsbewusstsein und Zivilcourage. Prävention von Extremismus und Radikalisierung. Unterstützung von Integration regional und vor Ort durch die Bündelung und Stärkung von Know-How und durch kommunale Integrationsinitiativen. Stärkung von diesbezüglichem Wissen und Handlungssicherheit bei MultiplikatorInnen und zentralen AkteurInnen. Unter dem Schwerpunkt Integration und Diversität werden daher insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt: Maßnahmen und Aktivitäten, die sich für Menschenrechtskompetenz und gegen Gewalt und Extremismus engagieren, die Sensibilisierung betreiben und die Vernetzung mit lokalen AkteurInnen anstreben. Maßnahmen und Projekte, die gesellschaftliche Inklusion und Teilhabe fördern. Aktivitäten, insbesondere im kommunalen Kontext und unter Einbeziehung des Ehrenamts- und Vereinswesens, die der Entwicklung von guter Praxis dienen und die Integrations- und Selbsterhaltungsfähigkeit von zugewanderten Menschen fördern. Fachstellen mit Beratungs- und Betreuungsangeboten, die die Integrations- und Selbsterhaltungsfähigkeit von zugewanderten Menschen fördern sowie integrations- und diversitätsrelevante Information, Beratung und Unterstützung für Institutionen und Behörden anbieten.
Basis- und Projektförderungen - Kinder- und Jugendhilfe
Steiermark
Durch die Änderungen in der Gesetzgebung im Bereich der Kinder und Jugendhilfe und der darauffolgenden Neuausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe soll es unter anderem zu einem verstärkten Einsatz von vorbeugenden Interventionen (Präventivhilfen) kommen, wodurch der Einsatz von Erziehungshilfen mittel- bis langfristig reduziert werden soll. Zielrichtung der Präventivhilfen sind die Förderung der Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen sowie die Bewältigung der Probleme von Kindern, Jugendlichen und deren Familien (bzw. deren Bezugspersonen). Die Hilfen sollen bedarfsgerecht und niederschwellig erbracht werden. Die wesentlichen Zielsetzungen sind: Entwicklungsförderung ist darauf ausgerichtet, positive Entwicklungsbedingungen für Kinder und Jugendliche zu unterstützen, sowie ihre Anlagen und Fähigkeiten und die ihrer Eltern oder sonst mit Pflege und Erziehung betrauter Personen und Bezugspersonen aus dem privaten Umfeld zu stärken. Prävention ist darauf ausgerichtet, Problemstellungen, Entwicklungsrisiken und Entwicklungsstörungen von Kindern und Jugendlichen frühzeitig zu erkennen und diesen entgegen zu wirken. Ein regional bedarfsentsprechendes und bestehende Strukturen ergänzendes Angebot ist verfügbar. Unter dem Schwerpunkt Präventivhilfen werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt: Ambulante Gruppenangebote zur ganzheitlichen Entwicklungsförderung von Kindern, zur Stärkung der elterlichen Kompetenz und der Eltern-Kind-Beziehung, die ergänzend zu bestehenden Angeboten wirken. Aufsuchende Angebote für Jugendliche mit dem Schwerpunkt Problemstellungen und Entwicklungsrisiken frühzeitig entgegenzuwirken. Erziehungs- und Jugendberatung MultiplikatorInnenschulung
Basis- und Projektförderungen - Soziale Absicherung
Steiermark
Die Verhinderung und Bekämpfung von Armut ist ein zentrales sozial- und gesellschaftspolitisches Ziel, das in unterschiedlichen Politik- und Handlungsfeldern von Bedeutung ist. Das Sozialressort des Landes Steiermark stellt grundsätzlich gesetzliche Leistungen wie die Bedarfsorientierte Mindestsicherung und die Wohnunterstützung zur Verfügung. Ergänzend dazu sollen weitere Angebote dazu beitragen, spezifischen Problemlagen wie Überschuldung oder Wohnungslosigkeit zu begegnen und soziale Inklusion von Menschen zu fördern, die von Armut betroffen bzw. bedroht sind. Armut führt zu Benachteiligungen in unterschiedlichen Lebensbereichen. Materielle Armut ist am offensichtlichsten, sie lässt sich zahlenmäßig darstellen. Laut EU-SILC 2017 sind 16 % der in der Steiermark lebenden Personen armutsgefährdet, dies allerdings nach dem Erhalt von Sozialleistungen. Neben dem Einkommen bzw. der finanziellen Situation steht Armut aber auch in enger Verbindung mit Faktoren wie Wohnumfeld, Familienzusammenhang oder Gesundheitsversorgung und geht oft einher mit gesellschaftlichem Rückzug und sozialer Ausgrenzung. Die wesentlichen Zielsetzungen sind: Der Armutsgefährdung präventiv zu begegnen. Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit zu verhindern bzw. Menschen bestmöglich in bereits bestehenden Notsituationen zu unterstützen. Menschen, die insbesondere im Hinblick auf Schulden in eine Notsituation geraten sind, dabei zu unterstützen, ihre finanzielle Existenzsicherung wieder eigenständig übernehmen zu können. Sozialer Ausgrenzung entgegenzuwirken und Bewusstsein zu schaffen für Mechanismen und Problemlagen, welche Armut erzeugen oder mit Armut einhergehen. Unter dem Schwerpunkt Armutsbekämpfung werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt: Beratungsangebote und Maßnahmen zur Unterstützung im Umgang mit Schulden. Maßnahmen gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit bzw. zur Betreuung und Unterstützung Betroffener bei Wohnungs- und Obdachlosigkeit. Maßnahmen zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe von armutsgefährdeten Personen.
ESF+ 21-27 Call Integrationleasing
Vorarlberg
Der Zugang zu den Transit-Dienstverhältnissen (Beschäftigungsphase) erfolgt über eine Vorbereitungsphase (BBE). Je nach Betreuungsbedarf erfolgt nach der Vorbereitungsphase der Eintritt in die Beschäftigung entweder durch direkte Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt oder durch Integrationsleasing im Rahmen einer gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung (SÖBÜ) oder durch gezieltes Arbeitstraining auf dem regulären Arbeitsmarkt für Personen zur Stabilisierung und Feststellung der persönlichen Eignung, wenn eine direkte Beschäftigung über das Integrationsleasing nicht möglich ist (max. 2 Wochen); Ab Eintritt in die Vorbereitungsphase wird versucht, dass die TeilnehmerInnen direkt auf dem regulären Arbeitsmarkt beschäftig werden. Für alle Personen, bei denen dies nicht gelingt, werden Integrationsleasing-Arbeitsplätze gesucht. Sollte sich herausstellen, dass eine Beschäftigung in einem geförderten Überlassungsverhältnis vorerst nicht möglich ist, wird ein gezieltes Arbeitstraining auf dem regulären Arbeitsmarkt zur Heranführung an den Arbeitsmarkt und Feststellung der persönlichen Eignung durchgeführt. Sobald eine Stabilisierung erfolgt ist und die Belastbarkeit der TeilnehmerInnen gegeben ist, erfolgt der Übertritt in das Integrationsleasing oder die direkte Beschäftigung bei einem Unternehmen. Gelingt innerhalb von 6 Monaten weder eine Vermittlung, noch ein Integrationsleasing oder ein gezieltes Arbeitstraining auf dem regulären Arbeitsmarkt, wird die Teilnahme am Projekt beendet und es kann eine Vermittlung in einen regulären Sozialökonomischen Betrieb (SÖB) erfolgen. Die Beschäftigungsphase in einer gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung (SÖBÜ) kann bis zu 12 Monate dauern. Im Gegensatz zum „klassischen SÖB“ sind die TeilnehmerInnen beim Integrationsleasing in Partnerbetriebe eingebunden. Zielgruppe für das Projekt sind Langzeitbeschäftigungslose mit erheblichen (multiplen) Vermittlungseinschränkungen und von Langzeitbeschäftigungslosigkeit bedrohte Personen. Ziel der gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung (SÖBÜ) ist es, durch gezielte Maßnahmen in der Vorbereitungsphase (BBE) und durch zeitlich befristete Dienstverhältnisse bei Partnerbetrieben (Integrationsleasing) eine Reintegration dieser Personen in Dienstverhältnisse auf dem regulären Arbeitsmarkt zu unterstützen. Dies erfolgt durch: Intensive Betreuung der Personen in der Vorbereitungsmaßnahme (BBE) Stabilisierung der Personen mittels individueller sozialpädagogischer Betreuung (sozialpädagogische Betreuung) Beseitigung der Vermittlungshemmnisse durch gezielte Betreuung, Beschäftigung Erhöhung der Reintegrationschancen durch gecoachte Stellensuche die erfolgreiche Bewältigung des befristeten Transitdienstverhältnisses in Überlassung Nachbetreuung in Unternehmen zur Sicherung einer nachhaltigen Beschäftigung (bis zu 3 Monate) Proaktive (Neu)KundInnenakquisition sowie Auf- und Ausbau eines Kontaktnetzwerkes zu potentiellen ArbeitgeberInnen für die Überlassung der Arbeitskräfte mit dem Ziel einer Anschlussbeschäftigung Enge Zusammenarbeit mit dem Service für Unternehmen des AMS zur Besetzung der offenen Stellen.
ESF+ 21-27 Call Maßnahmen für bleibeberechtigte Flüchtlinge mit der Möglichkeit zum Spracherwerb
Vorarlberg
Die Zielgruppe benötigt bei der Integration in den Arbeitsmarkt entsprechende Unterstützung. Im Rahmen des Projektes sollen sie neben der beruflichen Qualifikation auch den Spracherwerb im Rahmen ihrer Qualifizierungskurse („learning by doing“) erhalten. Je nach Betreuungsbedarf erfolgt nach der Vorbereitungsphase der Eintritt in die Beschäftigung durch: direkte Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt Dienstverhältnis im Rahmen eines Sozialökonomischen Betriebes (KEINE Überlassung) Ab Eintritt in das Projekt wird versucht, dass die TeilnehmerInnen direkt auf dem regulären Arbeitsmarkt beschäftig werden. Personen, bei denen dies nicht gelingt, verbleiben bis zu 12 Monaten in einem Transitdienstverhältnis im Rahmen des Sozialökonomischen Betriebes (SÖB). Die Beschäftigung erfolgt beim SÖB mit dem Ziel der nachfolgenden Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt. Sofern Personen Betreuungspflichten wahrnehmen müssen, wird der Träger eine Unterstützung bei der Suche nach geeigneter Kinderbetreuung anbieten. Zielgruppen Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte mit Mindestsicherungsbezug Vertriebene (Menschen aus Ukraine) Zwischen 25 und 45 Jahre Personen, die mehrfach gescheitert sind, A1 oder A2 Sprachniveau zu erlangen Bleibeberechtigte Flüchtlinge ohne oder mit nur sehr geringen Deutschkenntnissen Geplante Instrumente Deutsch-Kurse Verweildauer max. 12 Monate im Projekt, Möglichkeit nach Arbeitsaufnahme Deutsch-Kurse weiter zu besuchen Umsetzung eines Beschäftigungsangebotes Beschäftigungsphase in einem Sozialökonomischen Betrieb (SÖB) bis max. 12 Monate Ziele, die erreicht werden sollen Ziel des SÖB ist es, durch zeitlich befristete Dienstverhältnisse die Arbeitsfähigkeit der Teilnehmer_innen zu festigen und eine Reintegration dieser Personen in Dienstverhältnisse auf dem regulären Arbeitsmarkt zu unterstützen. Dies erfolgt durch: Stabilisierung der Personen mittels individueller sozialpädagogischer Betreuung (sozialpädagogische Betreuung) Beseitigung der Vermittlungshemmnisse durch gezielte Betreuung, Beschäftigung und Qualifizierung Spracherwerb während des Beschäftigungsverhältnisses Erhöhung der Reintegrationschancen durch gecoachte Stellensuche Sicherstellung, dass den TeilnehmerInnen ausreichend Unterstützung bei allfällig notwendiger Kinderbetreuung geboten wird Proaktive (Neu)KundInnenakquisition sowie Auf- und Ausbau eines Kontaktnetzwerkes zu potentiellen ArbeitgeberInnen für die Vermittlung der Arbeitskräfte in den regulären Arbeitsmarkt Enge Zusammenarbeit mit dem Service für Unternehmen des AMS zur Besetzung der offenen Stellen.
Familienpädagogische Krisenpflegeplatzunterbringung
Steiermark
Die Krisenunterbringung bei Familienpädagogischen Pflegepersonen ist eine Unterbringungs-möglichkeit für Kinder und Jugendliche in akuten Krisensituationen. Akute Krisensituationen sind jene, in denen ohne Hilfe von außen, das Wohl und die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen nicht mehr gewährleistet sind und eine sofortige Hilfe erfolgen muss. Die Betreuung erfolgt auf einem Familienpädagogischen Krisenpflegeplatz mit hierfür eigens geschulten Krisenpflegepersonen möglichst in der nahen und vertrauten Umgebung der Kinder und Jugendlichen (sofern eine größere Entfernung nicht indiziert ist). Die Kinder und Jugendlichen können bis zu sechs Monate in der Krisenpflegefamilie verbleiben. Die Dauer soll aber so kurz wie möglich gehalten werden. In begründeten Fällen ist eine einmalige Verlängerung um weitere drei Monate möglich. Eine Vermischung der verschiedenen Formen der Pflegeplatzunterbringung (z.B. Dauer-, Kurzzeitpflege) mit Krisenpflege ist, außer in begründeten Ausnahmefällen, zu vermeiden. Die Umwandlung einer Krisenpflegeplatzunterbringung in eine Dauerpflege ist nur in begründeten Ausnahmefällen, sofern es das Kindeswohl erfordert, nach Genehmigung des Landes möglich. Ziel: Ziel ist die Schaffung eines verlässlichen und zeitlich befristeten familiären Krisenunterbringungsangebotes, welches eine Verschlimmerung der Lage abwendet: die Möglichkeit einer sofortigen Unterbringung in der vertrauten Umgebung, um bestehende soziale Beziehungen erhalten zu können, soweit es dem Wohl der Kinder und Jugendlichen entspricht dem Bedürfnis von Kindern und Jugendlichen nach persönlicher Betreuung in familiärer Umgebung zu entsprechen (Beruhigung, Stabilisierung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen nach krisenhaften Erlebnissen) die Kinder und Jugendlichen bei der Bewältigung ihrer akuten Krisensituation zu unterstützen, ihrer psychische, soziale, körperliche, geistige und emotionale Entwicklung zu stabilisieren und möglichst zu fördern. Der Aufenthalt soll die Kinder und Jugendlichen dabei unterstützen, Perspektiven zu entwickeln sowie Ressourcen zu stärken
Förderung jugendrelevanter Projekte
Steiermark
Alle Förderungen, die gewährt werden, um die Realisierung von jugendrelevanten Projekten gemäß der Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung über die Jugendförderung gemäß der § 1 und §§ 3 bis 11 des Gesetzes über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen (Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013) zu unterstützen. Gefördert werden Rechtsträger (Vereine, Institutionen, gemeinnützige GmbH´s etc.) und Einzelpersonen. Neben der finanziellen Unterstützung zählen dazu auch die Information, Betreuung und Beratung bei Maßnahmen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Ziel der Jugendförderung ist es, junge Menschen als eigenständige Persönlichkeiten in ihrer geistigen, seelischen, ethischen, körperlichen, sozialen, politischen und kulturellen Entwicklung zu fördern, jegliche Diskriminierung zu vermeiden und in einer kinder- und jugendgerechten Gesellschaft positive Lebensbedingungen und Chancengleichheit sicherzustellen. Förderungen sollen dazu beitragen, dass junge Menschen barrierefreien Zugang zu qualitätsvollen Informationen haben, Kompetenzen im Umgang mit Risiken erwerben können, Möglichkeiten haben, ihre Kreativität zu fördern und gesellschaftliche Prozesse reflektieren können. Jungen Menschen sollen in der Entwicklung zu eigenverantwortlichen BürgerInnen unterstützt werden; das Zugänglichmachen von qualitätsvollen Angeboten im Bereich der außerschulischen und außerberuflichen Kinder- und Jugendarbeit sowie die zielgerichtete finanzielle Unterstützung von MultiplikatorInnen im Zuständigkeitsbereich.
Förderung und Betreuung durch Beschäftigung in teilstationären Einrichtungen, Bgld ChG
Burgenland
Sind bei einem Menschen mit Behinderung die behinderungsbedingten Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen gemäß §§ 14 und 21 nicht, vorübergehend nicht oder nicht mehr gegeben, ist ihm Förderung und Betreuung durch Beschäftigung in einer Einrichtung zu ermöglichen, die nach dem Burgenländischen Sozialeinrichtungsgesetz, Bgld. SEG 2023, LGBl. Nr. 26/2023, oder gemäß einer vergleichbaren Bestimmung eines anderen Bundeslandes bewilligt ist, wobei zwischen dem Träger der freien Wohlfahrtspflege und dem jeweiligen Bundesland eine Vereinbarung über die Kostentragung bestehen muss oder im Einzelfall mit dem Land abgeschlossen wird. Die Voraussetzungen und die Dauer der Leistung nach Abs. 1 werden nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens beurteilt und festgestellt. Für die Beurteilung der Voraussetzungen sowie der Pflege- und Betreuungserfordernisse ist je nach Anwendungsfall entweder ein pflegefachliches oder ein psychologisches Gutachten eines Amtssachverständigen einzuholen. Volljährigen Menschen mit Behinderungen, die in teilstationären Einrichtungen gefördert und betreut werden, gebührt ein monatliches Taschengeld in der Höhe von 11% vom Ausgleichszulagen-richtsatz für Alleinstehende (§ 293 Abs. 1 lit. a sublit. bb ASVG). Die Leistung eines gewährten Taschengeldes beginnt mit dem ersten Tag der teilstationären Unterbringung und endet mit dem letzten Tag, wobei die Leistung im Ein- und Austrittsmonat im aliquoten Ausmaß entsprechend der tatsächlichen Anwesenheit in der Einrichtung gebührt. Ist der Mensch mit Behinderung für zumindest durchgehend mehr als vier Wochen von der Einrichtung abwesend, so ist für den Zeitraum der gesamten Abwesenheit die Leistung des Taschengeldes einzustellen; bereits bezahlte Beträge sind zurückzufordern.
Nationale Förderungen im Bereich des Fremdenwesens
Österreich
Im Bereich der rein nationalen Förderungen im Handlungsfeld Asyl/Migration/Rückkehr fördert das Bundesministerium für Inneres Maßnahmen in folgenden drei Förderungsschwerpunkten: Bereitstellung struktureller Maßnahmen direkt in oder in unmittelbarer Nähe von Krisenregionen Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte angestrebt, die die Finanzierung von Unterstützungsmaßnahmen direkt in den Krisen- und relevanten Herkunfts-, Transit- und Erstaufnahmeregionen ermöglichen. Dadurch sollen die Strukturen und die Lebensbedingungen vor Ort gestärkt bzw. verbessert werden. Ziel ist es, einen Beitrag zu leisten, weitere unkontrollierte, massenhafte Migrationsströme nach Europa zu verhindern. Intendiert ist, Krisen zu begegnen, wo sie entstehen. Das europäische Umfeld soll dadurch stabilisiert werden und Österreich soll als verlässlicher Partner wahrgenommen werden. Auswanderungsdruck soll reduziert und Migration nach Europa eingedämmt werden. Gewaltschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Zielgruppe des Handlungsfeldes „Asyl, Migration und Rückkehr“ Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte angestrebt, die Gewaltschutzmaßnahmen zum Inhalt haben. Die Zurückdrängung der Gewalt stellt eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar, bei der das BMI eine zentrale, proaktive Rolle übernimmt. Gewalt hat keinen Platz in unserer Gesellschaft und soll daher mit gezielten Projekten bekämpft werden. Angestrebt werden Projekte zur Information der ortsansässigen Bevölkerung sowie zur frühzeitigen Erkennung und Prävention von Konfliktpotentialen im Zusammenhang mit den Themen Asyl und Migration. Des Weiteren angedacht sind Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt, insbesondere gegenüber Frauen und Kindern. Umsetzung der österreichischen Migrationsstrategie, insbesondere Erhalt der gesamtstaatlichen Stabilität und des sozialen Friedens Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte angestrebt, die zu einem besseren Verständnis für Migrationsprozesse in der Bevölkerung führen sollen. Angestrebt wird eine Steigerung der Anzahl der Projekte in für die Umsetzung der österreichischen Migrationsstrategie relevanten Drittstaaten. Ebenso angestrebt wird die Leistung eines Beitrags zu einem besseren Verständnis für Migrationsprozesse in der österreichischen Bevölkerung.
Vollzeitbetreutes Wohnen für psychisch beeinträchtigte Menschen
Steiermark
Durch das Angebot einer vollzeitbetreuten und gemeindenahen Gemeinschaftswohnform muss es Menschen mit schweren bzw. chronischen psychischen Erkrankungen, die dieser Betreuungsform bedürfen, ermöglicht werden, ein Betreuungsangebot vorzufinden, das ein möglichst hohes Ausmaß an Lebensqualität gewährleistet. Das Leben in der Gemeinschaft hat Beziehungsfähigkeit zu fördern und einer sozialen Isolation entgegenzuwirken. Durch gezielte Interventionen von fachlich qualifiziertem Personal sowie durch die strukturelle Ausrichtung des Betreuungsangebotes an eine möglichst normalisierte Lebensform (Normalisierungsprinzip) wird die soziale Rehabilitation und Reintegration gefördert. Zentrales Element dieser Betreuungsform ist die Beziehungsarbeit, wobei Beziehungs- und Betreuungskontinuität durch ein BezugsbetreuerInnensystem gewährleistet werden muss. Die Schaffung eines positiven sozialen Wohnklimas, welches der Möglichkeit von Gemeinschaftsaktivitäten wie auch dem Bedürfnis nach Rückzug und privater Intimität Rechnung trägt, soll den Rahmen für die Unterstützungsleistungen darstellen. Die Betreuungsdauer richtet sich nach dem Betreuungsbedarf der einzelnen Personen. Die zu betreuenden Personen kommen für ihren Lebensunterhalt selbst auf. Ziel: Psychisch erkrankten Menschen soll durch sozialpsychiatrische Betreuung ein möglichst eigenständiges und integriertes Leben ermöglicht werden. Durch Hilfsangebote im lebenspraktischen und psychosozialen Bereich wird eine Stabilisierung und Verbesserung von psychischem und sozialem Wohlbefinden angestrebt. Die Förderung gesunder Persönlichkeitsanteile soll das Fortschreiten von Chronifizierung verhindern. Dadurch sollen stationäre Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken verringert, Heimaufenthalte vermieden und gegebenenfalls ein Übergang in eigenständigere Wohnformen ermöglicht werden.