Salzburger Grundversorgung - Kinderbetreuung Link zur Förderung kopieren

Maßnahmen zur Strukturierung des Tagesablaufes im Bedarfsfall wie zB die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in den Ferienzeiten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/03: Soziale Absicherung und Eingliederung
soziales@salzburg.gv.at

Das Angebot ist entgeltfrei und wird durch beauftragte Betreuungseinrichtungen erbracht.

Die Leistungskontrolle erfolgt vierteljährlich durch das BMI und die Finanzagentur.

Rechtsgrundlage

§ 6 Abs 1 Z 10 Salzburger Grundversorgungsgesetz, LGBl Nr 35/2007 idgF; Grundversorgungsvereinbarung - Art 15a B-VG Vereinbarung, LGBl Nr 91/2004
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1028950

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