Finanzielle Unterstützungen – Sprachförderung im Rahmen der Individualförderung Link zur Förderung

  • Durch finanzielle Unterstützungen u. a. gemäß § 4 Integrationsgesetz (IntG) fördert der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) die Integration von Migrant/innen (langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige) gemäß 2 Abs. 1 Z 6 und Abs. 2  Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), Flüchtlingen (Asylberechtigte gemäß § 2 Abs. 1 Z 15 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), subsidiär Schutzberechtigte gemäß § 2 Abs. 1 Z 16 AsylG 2005 , Asylwerber/innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit gemäß § 68 Abs. 1a AsylG 2005) und Vertriebenen gemäß § 62 Abs. 1 AsylG 2005.
  • Förderadressat ist der/die Antragsteller/in (der/die Endbegünstigte) selbst oder Institute und Vereine, die auf Antragstellung als Fördernehmer die Leistung für den/die Endbegünstige/n erbringen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichischer Integrationsfonds, Bereich Förderungen und Europäische Fonds
Schlachthausgasse 30, 1030 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.05.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Postgebühren, falls der Antrag per Post übermittelt wird.

Belegkontrolle

Rechtsgrundlage

Beschluss Fondsbehörde Zl. 276.739-36/67; §68 Abs 2 Z 1 AsylG

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Integrationsmaßnahmen fördern die sprachliche, berufliche und gesellschaftliche Integration und das Zusammenleben von Menschen ohne und jenen mit Migrationshintergrund, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, somit jedenfalls Flüchtlinge, die in Österreich Asyl erhalten haben (Asylberechtigte), Personen, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt wurde, Vertriebene und im Bundesgebiet rechtmäßig niedergelassene Drittstaatsangehörige.

Referenznummer

1008846