Soziale Dienste der Kinder- u. Jugendhilfe Link zur Förderung kopieren

Präventive Sicherung des Kindeswohls - Unterstützung des Familiensystems durch Leistungen zur Förderung der Pflege und Erziehung und zur Bewältigung des alltäglichen Familienlebens - sozialarbeiterische Betreuung teilweise unter Einbindung externer Beratungs- und Betreuungseinrichtungen und Therapievermittlung. Zu den Aufgaben der Bezirksverwaltungsbehörden gehören:

  • Erhebung der vorhandenen und fehlenden Ressourcen in der Familie und im sozialen Umfeld
  • Erhebung der sozialen und wirtschaftlichen Bedürftigkeit
  • Festlegung des Betreuungsbedarfes und des Umfanges
  • Festlegung der Eigenleistung
  • Erstellen eines Hilfekonzeptes
  • Betreuung und Begleitung durchführen
  • Organisation ergänzender Angebote
  • Regelmäßige Evaluation der Ziele auf Realisierbarkeit
  • Verrechnung der Leistungen der externen Anbieter
  • Dokumentation

Folgende Angebote zur Förderung der Pflege und Erziehung in Familien, werden Seiten der Bezirksverwaltungsbehörden insbesondere herangezogen:

  • die Beratung für die Familienplanung, Beratung für werdende Mütter und Väter oder für die Eltern von Säuglingen und Kleinkindern („Mutter- oder Elternberatung“) einschließlich der medizinischen Beratung durch Ärzte;
  • die Beratung für Eltern und Erziehungsberechtigte in psychologischen, pädagogischen, sozialen, medizinischen, rechtlichen und wirtschaftliche Fragestellungen, einschließlich muttersprachlicher Beratungsdienste;
  • die Beratung zur Früherkennung von Verhaltensauffälligkeiten Minderjähriger sowie zur Erreichung der gewaltfreien Erziehung
  • die sozialpädagogische Familienhilfe, wie insbesondere die praktische Unterstützung bei der Haushaltsführung einschließlich wirtschaftlicher Hilfen
  • Ausbildungen zur Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern
  • Angebote zur Prävention und Früherkennung von Problemstellungen, Entwicklungsrisiken und Entwicklungsstörungen, wie beispielsweise:
  • frühe Hilfen wie insbesondere Geburtsvorbereitungskurse,

Angebote zur Diagnostik und Feststellung eines Förderbedarfs sowie Angebote zur therapeutischen Behandlung

Hilfen zur Bewältigung von familiären Problemen, wie beispielsweise
  • Therapieangebote für Minderjährige und ihre Familien;
  • die soziale Betreuung schulpflichtiger Kinder;
  • die Unterbringung in Einrichtungen der Tagesbetreuung, beispielsweise in Einrichtungen nach dem Kärntner Kinderbetreuungsgesetz
Hilfen für Kinder- und Jugendliche in Problemsituationen wie die Beratung für Eltern und Erziehungsberechtigte in psychologischen, pädagogischen, sozialen, medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kärntner Bezirksverwaltungsbehörden
https://www.ktn.gv.at/

Bei der Inanspruchnahme sind die persönlichen und familiären Verhältnisse des Empfängers oder seiner unterhaltspflichtigen Angehörigen angemessen zu berücksichtigen.

Die Zahlungen erfolgen an Intermediäre. Zumeist sind dies Zahlungen für Therapieangebote, soziale Betreuung schulpflichtiger Kinder und Beratungsleistungen.

Rechnungskontrolle.

Rechtsgrundlage

K-KJHG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1075738

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