Präventive Sicherung des Kindeswohls - Unterstützung des Familiensystems durch Leistungen zur Förderung der Pflege und Erziehung und zur Bewältigung des alltäglichen Familienlebens - sozialarbeiterische Betreuung teilweise unter Einbindung externer Beratungs- und Betreuungseinrichtungen und Therapievermittlung. Zu den Aufgaben der Bezirksverwaltungsbehörden gehören:
- Erhebung der vorhandenen und fehlenden Ressourcen in der Familie und im sozialen Umfeld
- Erhebung der sozialen und wirtschaftlichen Bedürftigkeit
- Festlegung des Betreuungsbedarfes und des Umfanges
- Festlegung der Eigenleistung
- Erstellen eines Hilfekonzeptes
- Betreuung und Begleitung durchführen
- Organisation ergänzender Angebote
- Regelmäßige Evaluation der Ziele auf Realisierbarkeit
- Verrechnung der Leistungen der externen Anbieter
- Dokumentation
Folgende Angebote zur Förderung der Pflege und Erziehung in Familien, werden Seiten der Bezirksverwaltungsbehörden insbesondere herangezogen:
- die Beratung für die Familienplanung, Beratung für werdende Mütter und Väter oder für die Eltern von Säuglingen und Kleinkindern („Mutter- oder Elternberatung“) einschließlich der medizinischen Beratung durch Ärzte;
- die Beratung für Eltern und Erziehungsberechtigte in psychologischen, pädagogischen, sozialen, medizinischen, rechtlichen und wirtschaftliche Fragestellungen, einschließlich muttersprachlicher Beratungsdienste;
- die Beratung zur Früherkennung von Verhaltensauffälligkeiten Minderjähriger sowie zur Erreichung der gewaltfreien Erziehung
- die sozialpädagogische Familienhilfe, wie insbesondere die praktische Unterstützung bei der Haushaltsführung einschließlich wirtschaftlicher Hilfen
- Ausbildungen zur Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern
- Angebote zur Prävention und Früherkennung von Problemstellungen, Entwicklungsrisiken und Entwicklungsstörungen, wie beispielsweise:
- frühe Hilfen wie insbesondere Geburtsvorbereitungskurse,
Angebote zur Diagnostik und Feststellung eines Förderbedarfs sowie Angebote zur therapeutischen Behandlung
Hilfen zur Bewältigung von familiären Problemen, wie beispielsweise
- Therapieangebote für Minderjährige und ihre Familien;
- die soziale Betreuung schulpflichtiger Kinder;
- die Unterbringung in Einrichtungen der Tagesbetreuung, beispielsweise in Einrichtungen nach dem Kärntner Kinderbetreuungsgesetz
Hilfen für Kinder- und Jugendliche in Problemsituationen wie die Beratung für Eltern und Erziehungsberechtigte in psychologischen, pädagogischen, sozialen, medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen