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Förderungen zum Thema Mobilität, Verkehr

ARF - Neue Bahnstrecken und Elektrifizierung von Regionen (Koralmbahn)
Österreich
Die Covid-Krise stellt für alle Mitgliedstaaten eine große Herausforderung dar. Zu deren Bewältigung leistet das Aufbauinstrument „NextGeneration EU“ der Europäische Union einen wichtigen Beitrag. Mit der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) als Kernstück des Aufbauinstruments „NextGeneration EU“ werden insgesamt EUR 672,5 Mrd. an Zuschüssen und Darlehen zur Verfügung gestellt, um gemeinsam gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Um die Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität in Anspruch nehmen zu können, wurde von Österreich ein nationaler Aufbau- und Resilienzplan mit den bis Ende 2026 umzusetzenden Reformen und Investitionen vorgelegt. Auf österreichischer Seite wurden vom BMK unter anderem die Zulaufstrecken der Koralmbahn (Neubaustrecke Graz Hbf. – Klagenfurt Hbf.) eingebracht. Die Investitionssumme für die Jahre 2020 bis 2026 wird im Aufbau- und Resilienzplan mit einer Höhe von EUR 1.365,7 Mio. ausgewiesen. Davon wurden EUR 542,6 Mio., also rund 40 % der von 2020 bis 2026 vorgesehenen Investitionen, aus der Europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität beantragt. Die Maßnahme „Errichtung neuer Bahnstrecken und Elektrifizierung von Regionalbahnen“ verfolgt das Ziel der Errichtung einer circa 130 km langen elektrifizierten Hochleistungstrecke zwischen den Landeshauptstädten Graz und Klagenfurt. Im Zuge des Koralmbahn-Projektes werden auch Regionalstrecken in Kärnten elektrifiziert und ausgebaut. Im steirischen Bereich hat die Koralmbahn mehrere Verknüpfungspunkte zum Streckennetz der Graz-Köflach Bahn. Hinweis: teilweise finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU.
Förderung Schienengüterverkehr Plus (SGV Plus) an Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)
Österreich
Die Beihilfe bezieht sich auf die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in den Produktionsformen a) des Einzelwagenverkehrs, b) des unbegleiteten Kombinierten Verkehrs oder c) der Rollenden Landstraße. Die Beihilfe kann von jedem Eisenbahnverkehrsunternehmen, das Schienengüterverkehrsleistungen in Österreich erbringt bzw. zu erbringen beabsichtigt, beantragt werden. Zusätzlich zur bisher bestehenden klassischen Förderung von Schienengüterverkehrsleistungen (bisherige SGV Förderung: 1. Säule) wird im Anschluss an den Anwendungsbereich der EU-Verordnung 2020/1429 von Bundesseite als weitere Fördermöglichkeit eine Wegeentgeltförderung für Schienenverkehrsleistungen im Marktsegment „Güterverkehr manipuliert“ (2. Säule) angeboten. Zielsetzung ist es, die Eisenbahnverkehrsunternehmen im Wettbewerb mit dem Straßengüterverkehr auch nach Auslaufen des Anwendungsbereichs der EU-Verordnung 2020/1429, auf deren Grundlage das Wegeentgelt in Österreich im Güterverkehr ab März 2020 ausgesetzt war, weiterhin durch eine Wegeentgeltförderung in Höhe von 50% bzw. 100% (ab April 2023) des Wegeentgelts kostenmäßig zu entlasten. Im Rahmen der Wegeentgeltförderung werden Schienenverkehrsleistungen im Marktsegment „Güterverkehr manipuliert“, für die in Österreich Wegeentgelt an die ÖBB-Infrastruktur AG oder die Raaberbahn AG entrichtet wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gefördert. Die beiden Förderschienen können unabhängig voneinander oder gemeinsam beantragt werden.
Investitionsförderprogramm Kombinierter Güterverkehr (IKV)
Österreich
Ziel des Förderungsprogramms ist eine Effizienz- und Qualitätssteigerung für die verstärkte Nutzung des Kombinierten Güterverkehr, um somit eine Verlagerung des Straßengüterverkehrs auf umweltverträglichere Verkehrsträger zu stimulieren und die Zuwächse im Straßengüterverkehr zu reduzieren. Die Bedeutung des Kombinierten Verkehrs ist vor allem darin zu sehen, dass dieser eine gesamtwirtschaftlich sinnvolle Verkehrsverteilung herbeiführen kann, in der die spezifischen Vorteile der Verkehrsträger Straße (Punktgenauigkeit) und Schiene bzw. Wasserstraße (Umweltverträglichkeit und effizienter Massentransport) in einer Verkehrsart kombiniert werden. Gleichzeitig werden durch diese Verkehrsart die Nachteile des Straßengüterverkehrs (wie Lärm, Stau, Feinstaubbelastung, Unfallrisiko und vor allem CO2-Ausstoß) weitgehend reduziert. Konkret gefördert werden: Investitionen in Transportgeräte für den Kombinierten/Intermodalen Verkehr und Umrüstungen von Transportgeräten und Anlagen (soweit nicht in anderen Förderungen abgedeckt) für einen KV-tauglichen Betrieb bzw. dessen Erhalt Investitionen in innovative Technologien und Systeme zur Angebotsverbesserung des Kombinierten/Intermodalen Verkehrs bzw. dessen Erhalt Ersatzinvestitionen in Transportgeräte für den Kombinierten/Intermodalen Verkehr und Umrüstungen von Transportgeräten und Anlagen Machbarkeitsstudien für konkrete Durchführungsmaßnahmen im Bereich des Kombinierten/Intermodalen Verkehr oder zu dessen Verbesserung Aus- und Weiterbildungskosten für Einschulungen in spezifische EDV-Systeme oder Techniken im Bereich Logistik u.a. spezielle Sprachkurse etc. Zielgruppe der Förderung sind alle in Österreich niedergelassenen Transport-, Umschlags- und Logistikunternehmen (wie z.B. Frächter, Spediteure, Kombiverkehrsgesellschaften, Hafenbetriebsgesellschaften, Schifffahrts- und Eisenbahnunternehmen) sowie Verlader, Versender und Industrie, Berater bzw. Consultants (mit Projektpartnern aus dem vorhin genannten Umfeld) und universitäre Einrichtungen bzw. diesen rechtlich gleichgestellte Institutionen. Förderungswerber sind physische und juristische Personen sowie Personengesellschaften des bürgerlichen und des Handelsrechtes sowie rechtlich selbstständige Unternehmen im Eigentum einer Gebietskörperschaft, die eine Niederlassung in Österreich haben.
Logistikförderung
Österreich
Im Fokus der Förderung steht die (pilotartige) Umsetzung innovativer Logistikkonzepte für alle Verkehrsträger unter Beteiligung der öffentlichen Hand zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Güterverkehrs- und Logistiksektors, zur Erhöhung der Standortattraktivität sowie zur Sicherstellung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit. Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr sowie Umsetzungsprojekte mit einer Dauer von maximal drei Jahren. Antragsberechtigt sind vom Bund verschiedene juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften und natürliche Personen. Förderungswerbende, welche Forschungseinrichtungen im Sinne des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Rahmen, ABl. C 198 vom 27.6.2014) sind, müssen die Erfüllung der Voraussetzungen des Unionsrahmens und damit die Förderung keine Beihilfe im Sinne des Artikel 107 Abs. 1 AEUV ist, mittels „Eigenerklärung zur Eigenschaft als Forschungseinrichtung sowie zur nichtwirtschaftlichen Tätigkeit“ nachweisen (siehe dazu Leitfaden und Ausschreibungsunterlagen). Förderungswerbende, welche keine Unternehmen im Sinne des EU-Beihilfenrechts sind und daher nicht unter das EU-Beihilfenrecht fallen, müssen dies mittels „Erklärung zur nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit nach EU-Beihilfenrecht“ nachweisen (siehe dazu Ausschreibungsunterlagen). Beinhaltet die geförderte Leistung Mobilitäts- und Logistikkonzepte, die die Zustimmung der Länder bzw. Gemeinden erfordern, hat der:die Förderungswerbende diese Zustimmung vor Einreichung des Förderungsantrages schriftlich einzuholen (bspw. in Form eines Letter of Intent oder Letter of Commitment). Vorhaben im Bereich industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung aber auch Neu- und Weiterentwicklungen von Technologien werden im Zuge dieser Fördermaßnahmen nicht unterstützt. Zudem sind finanzielle Zuwendungen an Eisenbahnverkehrsunternehmen im Kontext dieser Richtlinie nicht förderbar.