Förderung des Ausbaus der Schieneninfrastruktur und von Park&Ride Projekten Link zur Förderung kopieren

Das Land stellt zur Verbesserung der Schieneninfrastruktur (Planung und Bau) Fördermittel zur Verfügung.

Gem. § 44 Bundesbahngesetz sowie § 4 Privatbahngesetz 2004 kann die Gewährung eines Zuschusses des Bundes für die Planung und den Bau von Schieneninfrastruktur davon abhängig gemacht werden, dass auch Beiträge von Dritten - insbesondere von betroffenen Gebietskörperschaften - geleistet werden.

Darüber hinaus fördert das Land Salzburg die Errichtung von Anschlussbahnen für den Güterverkehr von Betrieben.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 6/12-Öffentlicher Verkehr und Verkehrsplanung
Postfach 527
5010 Salzburg
+4366280424569
mobil@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/abteilungen/20612

Die Auszahlung erfolgt gemäß Finanzierungsvereinbarung.

Es erfolgt eine Kontrolle der Einhaltung der in der Finanzierungsvereinbarung festgelegten Bestimmungen.

Rechtsgrundlage

- Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg - Sonderrichtlinie Einzelwagenverkehr
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1017201