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Förderungen zum Thema Mobilität, Verkehr

Förderung von Kunststoffbelägen bei im Fiaker- und Pferdemietmagen-Fahrdienst verwendeten Pferden
Wien
Auf Grund der Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen durch Fiakerpferde mit konventionellem Hufbeschlag und die dadurch entstehenden Schäden auf Wiens Straßen, wurden von der MA 28 mehrere Studien in Auftrag gegeben, die von der Veterinärmedizinischen Universität in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Wien durchgeführt wurden, um die Möglichkeit alternativer Beschlagarten (aus Kunststoff) zu prüfen. Zusammenfassend haben die Studien sowie eine gutachterliche Erörterung ergeben, dass die Eignung von alternativen Beschlägen aus Kunststoff, die den Straßenkörper nicht schädigen, grundsätzlich gegeben ist. Darüber hinaus soll durch diese gelenkschonenden Beschläge und die vorgesehene begleitende tierärztliche Überwachung das Tierwohl der Fiakerpferde verbessert werden. Eine Umstellung auf Kunststoffbeschläge würde jedoch einen nicht unerheblichen monetären Mehraufwand für die Fiakerbetreiber bedeuten, weshalb entsprechende Anreize geschaffen werden müssen, um die folgenden Ziele dieser Förderung zu erreichen: Verringerung der Abnutzung des Fahrbahnbelages durch im Fiaker- und Pferdemietwagen-Fahrdienst verwendete Pferde und Erhöhung des Tierwohls durch die Förderung gelenksschonender Hufbeschläge. Fördergegenstand im Sinne der beiliegenden Förderrichtlinie ist die Verwendung von Kunststoffbeschlägen (ein an den Hufen von Pferden anzubringender Beschlag mit einer Kunststofflauffläche) bei im Fiaker- und Pferdemietwagen-Fahrdienst verwendeten Pferden, die eine möglichst geringe Asphaltabnutzung gewährleisten und nachweislich für die Verwendung im Fiaker- und Pferdemietwagen-Fahrdienst geeignet sind. Vorteile für die Stadt Wien – neben der jedenfalls zu erzielenden Verbesserung des Tierwohls - bei einer Umstellung auf Kunststoffbeschläge wären eine massive Kostenersparnis, da Schäden am Straßenkörper vermieden werden, eine Reduktion von Baustellen, da Sanierungsmaßnahmen reduziert werden, eine Reduktion von Bürger*innenbeschwerden über schlechten Fahrbahnzustand, Uringeruch (Flüssigkeiten können auf ebenen Fahrbahnen ohne Spurrinnen besser und schneller abfließen), ein trittsicherer Zustand für Fußgänger*innen
Investitionsförderprogramm Kombinierter Güterverkehr (IKV)
Österreich
Ziel des Förderungsprogramms ist eine Effizienz- und Qualitätssteigerung für die verstärkte Nutzung des Kombinierten Güterverkehr, um somit eine Verlagerung des Straßengüterverkehrs auf umweltverträglichere Verkehrsträger zu stimulieren und die Zuwächse im Straßengüterverkehr zu reduzieren. Die Bedeutung des Kombinierten Verkehrs ist vor allem darin zu sehen, dass dieser eine gesamtwirtschaftlich sinnvolle Verkehrsverteilung herbeiführen kann, in der die spezifischen Vorteile der Verkehrsträger Straße (Punktgenauigkeit) und Schiene bzw. Wasserstraße (Umweltverträglichkeit und effizienter Massentransport) in einer Verkehrsart kombiniert werden. Gleichzeitig werden durch diese Verkehrsart die Nachteile des Straßengüterverkehrs (wie Lärm, Stau, Feinstaubbelastung, Unfallrisiko und vor allem CO2-Ausstoß) weitgehend reduziert. Konkret gefördert werden: Investitionen in Transportgeräte für den Kombinierten/Intermodalen Verkehr und Umrüstungen von Transportgeräten und Anlagen (soweit nicht in anderen Förderungen abgedeckt) für einen KV-tauglichen Betrieb bzw. dessen Erhalt Investitionen in innovative Technologien und Systeme zur Angebotsverbesserung des Kombinierten/Intermodalen Verkehrs bzw. dessen Erhalt Ersatzinvestitionen in Transportgeräte für den Kombinierten/Intermodalen Verkehr und Umrüstungen von Transportgeräten und Anlagen Machbarkeitsstudien für konkrete Durchführungsmaßnahmen im Bereich des Kombinierten/Intermodalen Verkehr oder zu dessen Verbesserung Aus- und Weiterbildungskosten für Einschulungen in spezifische EDV-Systeme oder Techniken im Bereich Logistik u.a. spezielle Sprachkurse etc. Zielgruppe der Förderung sind alle in Österreich niedergelassenen Transport-, Umschlags- und Logistikunternehmen (wie z.B. Frächter, Spediteure, Kombiverkehrsgesellschaften, Hafenbetriebsgesellschaften, Schifffahrts- und Eisenbahnunternehmen) sowie Verlader, Versender und Industrie, Berater bzw. Consultants (mit Projektpartnern aus dem vorhin genannten Umfeld) und universitäre Einrichtungen bzw. diesen rechtlich gleichgestellte Institutionen. Förderungswerber sind physische und juristische Personen sowie Personengesellschaften des bürgerlichen und des Handelsrechtes sowie rechtlich selbstständige Unternehmen im Eigentum einer Gebietskörperschaft, die eine Niederlassung in Österreich haben.
Logistikförderung
Österreich
Im Fokus der Förderung steht die (pilotartige) Umsetzung innovativer Logistikkonzepte für alle Verkehrsträger unter Beteiligung der öffentlichen Hand zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Güterverkehrs- und Logistiksektors, zur Erhöhung der Standortattraktivität sowie zur Sicherstellung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit. Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr sowie Umsetzungsprojekte mit einer Dauer von maximal drei Jahren. Antragsberechtigt sind vom Bund verschiedene juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften und natürliche Personen. Förderungswerbende, welche Forschungseinrichtungen im Sinne des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Rahmen, ABl. C 198 vom 27.6.2014) sind, müssen die Erfüllung der Voraussetzungen des Unionsrahmens und damit die Förderung keine Beihilfe im Sinne des Artikel 107 Abs. 1 AEUV ist, mittels „Eigenerklärung zur Eigenschaft als Forschungseinrichtung sowie zur nichtwirtschaftlichen Tätigkeit“ nachweisen (siehe dazu Leitfaden und Ausschreibungsunterlagen). Förderungswerbende, welche keine Unternehmen im Sinne des EU-Beihilfenrechts sind und daher nicht unter das EU-Beihilfenrecht fallen, müssen dies mittels „Erklärung zur nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit nach EU-Beihilfenrecht“ nachweisen (siehe dazu Ausschreibungsunterlagen). Beinhaltet die geförderte Leistung Mobilitäts- und Logistikkonzepte, die die Zustimmung der Länder bzw. Gemeinden erfordern, hat der:die Förderungswerbende diese Zustimmung vor Einreichung des Förderungsantrages schriftlich einzuholen (bspw. in Form eines Letter of Intent oder Letter of Commitment). Vorhaben im Bereich industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung aber auch Neu- und Weiterentwicklungen von Technologien werden im Zuge dieser Fördermaßnahmen nicht unterstützt. Zudem sind finanzielle Zuwendungen an Eisenbahnverkehrsunternehmen im Kontext dieser Richtlinie nicht förderbar.