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Förderungen zum Thema Mobilität, Verkehr

Förderung Schienengüterverkehr Plus (SGV Plus) an Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)
Österreich
Die Beihilfe bezieht sich auf die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in den Produktionsformen a) des Einzelwagenverkehrs, b) des unbegleiteten Kombinierten Verkehrs oder c) der Rollenden Landstraße. Die Beihilfe kann von jedem Eisenbahnverkehrsunternehmen, das Schienengüterverkehrsleistungen in Österreich erbringt bzw. zu erbringen beabsichtigt, beantragt werden. Zusätzlich zur bisher bestehenden klassischen Förderung von Schienengüterverkehrsleistungen (bisherige SGV Förderung: 1. Säule) wird im Anschluss an den Anwendungsbereich der EU-Verordnung 2020/1429 von Bundesseite als weitere Fördermöglichkeit eine Wegeentgeltförderung für Schienenverkehrsleistungen im Marktsegment „Güterverkehr manipuliert“ (2. Säule) angeboten. Zielsetzung ist es, die Eisenbahnverkehrsunternehmen im Wettbewerb mit dem Straßengüterverkehr auch nach Auslaufen des Anwendungsbereichs der EU-Verordnung 2020/1429, auf deren Grundlage das Wegeentgelt in Österreich im Güterverkehr ab März 2020 ausgesetzt war, weiterhin durch eine Wegeentgeltförderung in Höhe von 50% bzw. 100% (ab April 2023) des Wegeentgelts kostenmäßig zu entlasten. Im Rahmen der Wegeentgeltförderung werden Schienenverkehrsleistungen im Marktsegment „Güterverkehr manipuliert“, für die in Österreich Wegeentgelt an die ÖBB-Infrastruktur AG oder die Raaberbahn AG entrichtet wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gefördert. Die beiden Förderschienen können unabhängig voneinander oder gemeinsam beantragt werden.
Förderung von Kunststoffbelägen bei im Fiaker- und Pferdemietmagen-Fahrdienst verwendeten Pferden
Wien
Auf Grund der Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen durch Fiakerpferde mit konventionellem Hufbeschlag und die dadurch entstehenden Schäden auf Wiens Straßen, wurden von der MA 28 mehrere Studien in Auftrag gegeben, die von der Veterinärmedizinischen Universität in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Wien durchgeführt wurden, um die Möglichkeit alternativer Beschlagarten (aus Kunststoff) zu prüfen. Zusammenfassend haben die Studien sowie eine gutachterliche Erörterung ergeben, dass die Eignung von alternativen Beschlägen aus Kunststoff, die den Straßenkörper nicht schädigen, grundsätzlich gegeben ist. Darüber hinaus soll durch diese gelenkschonenden Beschläge und die vorgesehene begleitende tierärztliche Überwachung das Tierwohl der Fiakerpferde verbessert werden. Eine Umstellung auf Kunststoffbeschläge würde jedoch einen nicht unerheblichen monetären Mehraufwand für die Fiakerbetreiber bedeuten, weshalb entsprechende Anreize geschaffen werden müssen, um die folgenden Ziele dieser Förderung zu erreichen: Verringerung der Abnutzung des Fahrbahnbelages durch im Fiaker- und Pferdemietwagen-Fahrdienst verwendete Pferde und Erhöhung des Tierwohls durch die Förderung gelenksschonender Hufbeschläge. Fördergegenstand im Sinne der beiliegenden Förderrichtlinie ist die Verwendung von Kunststoffbeschlägen (ein an den Hufen von Pferden anzubringender Beschlag mit einer Kunststofflauffläche) bei im Fiaker- und Pferdemietwagen-Fahrdienst verwendeten Pferden, die eine möglichst geringe Asphaltabnutzung gewährleisten und nachweislich für die Verwendung im Fiaker- und Pferdemietwagen-Fahrdienst geeignet sind. Vorteile für die Stadt Wien – neben der jedenfalls zu erzielenden Verbesserung des Tierwohls - bei einer Umstellung auf Kunststoffbeschläge wären eine massive Kostenersparnis, da Schäden am Straßenkörper vermieden werden, eine Reduktion von Baustellen, da Sanierungsmaßnahmen reduziert werden, eine Reduktion von Bürger*innenbeschwerden über schlechten Fahrbahnzustand, Uringeruch (Flüssigkeiten können auf ebenen Fahrbahnen ohne Spurrinnen besser und schneller abfließen), ein trittsicherer Zustand für Fußgänger*innen