Gewerbliche Tourismusförderung 2023-2027 - Geförderte Kredite und Nachhaltigkeitsbonus Link zur Förderung

Die Tourismus-Investitions-Richtlinie bildet die Grundlage für die Gewährung von bundesseitigen Zinsenzuschüssen für Investitionskredite der Abwicklungsstelle („geförderte Investitionskredite“) und die ergänzend mögliche Gewährung von Zuschüssen für nachhaltigkeitsrelevanten (Teil-)Investitionen („Nachhaltigkeitsbonus“).

Gegenstand der Förderung sind Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter, wie beispielsweise Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Anlagen, Maschinen oder Softwareprodukte.

Ziele der Tourismus-Investitions-Richtlinie sind die Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die Stärkung der Resilienz von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (OeHT)
Strauchgasse 3, 1010 Wien
https://www.oeht.at

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz), BGBl. Nr. 432/1996 in der jeweils geltenden Fassung; Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft zur Förderung von Investitionen im Tourismus (Tourismus-Investitions-Richtlinie) in der jeweils geltenden Fassung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Stärkung und nachhaltige Entwicklung des Tourismusstandortes Österreich

Referenznummer

1061506