Die Tourismus-Investitions-Richtlinie bildet die Grundlage für die Gewährung von bundesseitigen Zinsenzuschüssen für Investitionskredite der Abwicklungsstelle („geförderte Investitionskredite“) und die ergänzend mögliche Gewährung von Zuschüssen für nachhaltigkeitsrelevanten (Teil-)Investitionen („Nachhaltigkeitsbonus“).
Gegenstand der Förderung sind Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter, wie beispielsweise Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Anlagen, Maschinen oder Softwareprodukte.
Ziele der Tourismus-Investitions-Richtlinie sind die Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die Stärkung der Resilienz von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten.