Gewerbliche Tourismusförderung 2023-2027 - Jungunternehmer Link zur Förderung

Die Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft zur Förderung von Jungunternehmern („Jungunternehmer-Richtlinie“) bildet die Grundlage für die Gewährung von Zuschüssen für Gründer und Übernehmer in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft („Jungunternehmer“).

Ziel der Jungunternehmer-Richtlinie ist die Unterstützung der Gründung- und Übernahme von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (OeHT)
Strauchgasse 3, 1010 Wien
https://www.oeht.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz), BGBl. Nr. 432/1996 in der jeweils geltenden Fassung; Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft zur Förderung von Jungunternehmern (Jungunternehmer-Richtlinie)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Stärkung und nachhaltige Entwicklung des Tourismusstandortes Österreich

Referenznummer

1061472