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Förderungen zum Thema Sport, Freizeit

Förderung von Sportdachverbänden
Steiermark
Den steirischen Landesdachverbänden (ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION) werden alljährlich Förderungsmittel mit folgendem Aufteilungsschlüssel zur Verfügung gestellt: 40 % für administrative Unterstützung, zur Erhaltung und Entwicklung eines flächendeckenden Vereinsnetzwerkes des steirischen Sports durch eine professionelle Verbandsorganisation in organisatorischer und fachlicher Hinsicht; 60 % für Unterstützungsmaßnahmen von verbandsangehörigen Vereinen und für Projekte: Gründungssubvention: Jedem neuen Verein steht eine Gründungssubvention zu, welche mit Rechnungen für den Ankauf von Stempel, Briefpapier, Kuverts, ... abgerechnet werden kann. (Die Höhe ist bei allen 3 Dachverbänden unterschiedlich, Sportunion z.B. 80 EUR) Bausubvention: Bei baulichen Tätigkeiten hat Ihr Verein die Möglichkeit bis zum 31. März des entsprechenden Jahres um eine Bausubvention anzusuchen. Gerätesubvention: Beim Ankauf von Trainingsutensilien oder Ähnlichem besteht ebenfalls die Möglichkeit um eine Subvention anzusuchen. Aus- und Fortbildungskosten: Da es den DV Steiermark ein großes Anliegen ist qualifizierte Trainer und Übungsleiter in den Vereinen zu haben, gibt es für Aus- und Fortbildungen eine finanzielle Unterstützung. Fahrtkostenvergütung: Fahrten zu Meisterschaften werden, wenn der entsprechende Erfolg verzeichnet wurde, mit einem Zuschuss gefördert. Spitzensportförderung: Hat Ihr Verein einen oder mehrere Spitzensportler, besteht die Möglichkeit um eine Spitzensportförderung anzusuchen. Wettkampfzuschuss: Wenn Ihr Verein Wettkämpfe oder Veranstaltungen organisiert oder durchführt, gibt es ebenfalls die Möglichkeit einen finanziellen Zuschuss Steiermark zu erhalten.
Förderung von sportmedizinischen und sportpsychologischen Untersuchungen
Tirol
Das Land Tirol bietet als Serviceleistung für die vom Tiroler Landessportrat anerkannten Tiroler Sportfachverbände sportmedizinische und sportpsychologische Untersuchungen an. Sportmedizinische Untersuchung: Die Sportabteilung des Landes hat für die sportmedizinische Versorgung der Tiroler Bevölkerung und insbesondere für die Tiroler SportlerInnen (die über den Tiroler Vereins- und Verbandssport an Wettkämpfen und Meisterschaften teilnehmen) sportmedizinische Untersuchungsstellen eingerichtet. Im Rahmen der Sportmedizinischen Untersuchungen werden gemeinsam mit dem ISAG (Institut für Sport-, Alpinmedizin und Gesundheitstourismus), dem Bezirkskrankenhaus St. Johann, der Tiroler Gebietskrankenkasse, der Ärztekammer und dem avomed (Arbeitskreis für Vorsorgemedizin und Gesundheitsförderung in Tirol) Sporttauglichkeitsuntersuchungen und medizinische Leistungsdiagnostik angeboten. Sporttauglichkeitsuntersuchungen: Werden für Schüler/Jugendliche ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 19. Lebensjahr von den niedergelassenen Sportärzten in Tirol durchgeführt. Sportmedizinische Leistungsdiagnostik: Grundsätzlich haben alle akkreditierten Tiroler SpitzensportlerInnen der Nachwuchsklassen und der Allgemeinen Klasse, die einem Tiroler Landesverband angehören und an internationalen Wettkämpfen und/oder österreichischen Meisterschaften teilnehmen, die Berechtigung einmal jährlich eine sportmedizinische Leistungsdiagnostik (Leistungspaket A oder B) durchzuführen; dies betrifft auch LeistungssportlerInnen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Bei Mannschaftssportarten betrifft es jene Vereine, die in den höchsten Ligen (1. und 2. Bundesliga sowie Regionalliga) vertreten sind. Der Verein meldet die SportlerInnen mittels entsprechender Erfassungsliste für die Sporttauglichkeitsuntersuchung oder für die Leistungsdiagnostik an den Sportfachverband, dieser bestätigt die Meldung und leitet sie an die Sportabteilung weiter. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Information zur den sportmedizinischen Untersuchungen in Tirol. Sportpsychologische Betreuung: Das Land Tirol bietet Förderungen für sportpsychologische Betreuung (€ 27,- Förderung und € 45,- Selbstbehalt pro Beratungseinheit) von akkreditierten Tiroler LeistungssportlerInnen und TrainerInnen an. SportpsychologInnen/MentaltrainerInnen fakturieren ihre Honorarnote an den Verband, der Verband zahlt Honorarnote an die SportpsychologInnen/ MentaltrainerInnen, nach Erhalt aller erforderlichen Berichte überweist Land Tirol den Förderbetrag an den Verband. Genauere Information finden Sie unter folgendem Link.