Entschädigungsleistungen und Förderung von Präventionsmaßnahmen Wolf, Biber und Fischotter
Salzburg
Die Tierarten Wolf (Canis lupus), Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra) sind in ihr ehemaliges Verbreitungsgebiet in Salzburg zurückgekehrt. Durch die Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (sog. FFH-Richtlinie) ist das Land dazu verpflichtet, den angeführten Arten Schutz zu gewähren und deren Überleben dauerhaft zu sichern. Gemäß Salzburger Jagdgesetz sind Wolf, Biber und Fischotter ganzjährig geschonte Wildtiere. Diese Förderung leistet einen Beitrag zum Schutz der Arten, indem sie teils freiwillige Entschädigungsleistungen zum anteiligen finanziellen Ausgleich wirtschaftlicher Belastungen vorsieht, sowie Präventionsmaßnahmen unterstützt. Dadurch wird die Akzeptanz gegenüber dem Wolf, Biber und Fischotter gestärkt und ein konfliktärmeres Nebeneinander von Mensch und Tier ermöglicht.