Jagdförderung Link zur Förderung

Die Förderung richtet sich an den Tiroler Jägerverband. Im Rahmen dieser Förderung werden insbesondere folgende Maßnahmen zur Förderung der dem Tiroler Jägerverband gesetzlich übertragenen Aufgaben und zur Optimierung des Jagdwesens in Tirol gewährt:

  • Aus- und Weiterbildung von Jägern und Funktionären
  • Forschungsprojekte
  • Jagdkultur und Wildschutzmaßnahmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
0512/508-2532
landw.schulwesen@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/telefonbuch/bww/organisationseinheit/oe/300096/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Kostenangaben sind dem Förderansuchen anzuschließen.
  • Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Förderansuchens.
  • Der Förderungswerber hat bis zum 31. März des dem Förderungsjahr folgenden Jahres einen schriftlichen Verwendungsnachweis (Rechnungen, Belege) vorzulegen.
  • Soweit erforderlich: Gebarungseinschau beim Förderungsempfänger.

Rechtsgrundlage

Regierungsbeschluss vom 02.07.2012 - Allgemeine Förderrichtlinie des Landes Tirol (LWSJF-LR-1906/17-2012)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,235 Mio. Euro

Referenznummer

1045939