Beiträge zur Förderung der Jagd Link zur Förderung kopieren

Beiträge zur Erfüllung der Aufgaben gemäß Jagdgesetz: Unterstützung der Landesregierung an die Vorarlberger Jägerschaft, zur Erfüllung der ihr Kraft Gesetztes übertragenen Aufgaben.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung
https://vorarlberg.at/

Rechtsgrundlage

Gesetz über das Jagdwesen; Verordnung der Landesregierung über das Jagdwesen; Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Vorarlberg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,17 Mio. Euro

Referenznummer

1033950