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Förderungen zum Thema Umwelt-, Klima-, Natur- und Artenschutz

Burgenländisches Arten- und Lebensraumschutzprogramm
Burgenland
Förderungsprogramm zur Bewahrung und Verbesserung des Erhaltungszustandes gefährdeter wildlebender Pflanzen und Tierarten sowie gefährdeter Lebensräume. Zielsetzungen Der Schutz der Tier- und Pflanzenwelt um ihrer selbst willen gilt als ethische Verpflichtung. Neben ihrem Eigenwert, der allen unseren Mitgeschöpfen zukommt, dient der Artenschutz aber auch der langfristigen Interessenssicherung der Menschen. Die Verantwortung gegenüber künftigen Generationen verpflichtet uns, die in den Arten ruhenden materiellen und immateriellen Güter auch für unsere Nachkommen ungeschmälert zu erhalten und zu verbessern. Tier- und Pflanzenarten bilden in ihrem Zusammenwirken einen lebenswichtigen Bestandteil von Ökosystemen. Auch der Mensch mit seinem allgegenwärtigen Landnutzungsanspruch ist auf vielfältige Weise mit den Arten und deren Lebensgemeinschaften direkt und indirekt verknüpft. Arten- und Biotopschutz wird deshalb heute vielfach als notwendige Überlebensstrategie verstanden. Vorrangiges Ziel ist es, den bedrohlichen Artenrückgang zu stoppen und die Existenz aller heimischen Tier- und Pflanzenarten, sowie die Vielfalt der Lebensräume und damit auch deren nachhaltige Funktions- und Nutzungsfähigkeit zu sichern. Die "Erhaltung" umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Population gefährdeter wildlebender Pflanzen- und Tierarten sowie gefährdeter natürlicher Lebensräume in einem günstigen Erhaltungszustand im Sinne der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zu erhalten oder diesen wiederherzustellen (Art. 1 lit. a cit. Richtlinie).
EGFL 2023-2027: Obst und Gemüse
Österreich
Im Sektorprogramm für Obst und Gemüse werden operationelle Programme unterstützt, welche von Erzeugerorganisationen oder Vereinigungen von Erzeugerorganisationen umgesetzt werden. Folgende Maßnahmen werden angeboten: 47-01 - Verbesserung der Produktionsplanung und Anpassung der Erzeugung an die Nachfrage 47-02 - Verbesserung und Erhaltung der Produktqualität 47-07 - Bündelung des Angebots 47-08 - Forschung und Entwicklung im Sektor Obst und Gemüse 47-11 – Bodenerhaltung 47-12 - Erhalt oder Förderung der Artenvielfalt (Biodiversität) sowie Schaffung und Erhaltung von Lebensräumen zur Begünstigung von Biodiversität 47-13 - Energieeinsparung (inkl. Abwärmenutzung), Steigerung der Energieeffizienz sowie Investitionen in alternative Energien 47-14 - Verbesserung der Resilienz gegenüber Schädlingen und Pflanzenkrankheiten 47-15 - Verbesserung der Nutzung von und der Bewirtschaftung mit Wasser 47-16 - Verringerung des Pestizideinsatzes 47-17 - Verringerung des Abfallaufkommens sowie Verbesserung der Abfallbewirtschaftung 47-19 - Verringerung von Emissionen 47-26 - Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen 47-20 - Beratungsdienste und technische Hilfe im Umweltbereich 47-21 - Beratungen, Schulungen und Austausch von bewährten Verfahren 47-09 - Ökologische/biologische Erzeugung 47-10 - Integrierter Landbau 47-18 - Stärkung der Nachhaltigkeit und Effizienz des Transports sowie der Lagerung von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse 47-04 - Verbesserung der Vermarktung 47-05 - Steigerung des Verbrauchs von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse 47-06 - Förderung des Absatzes von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse 47-03 - Umsetzung unionsweiter und nationaler Qualitätsregelungen 47-22 - Wiederbepflanzung von Obstplantagen nach obligatorischer Rodung 47-23 - Marktrücknahmen zur kostenlosen Verteilung 47-24 - Ernteversicherung 47-25 - Krisenkommunikation