Förderungsprogramm zur Bewahrung und Verbesserung des Erhaltungszustandes gefährdeter wildlebender Pflanzen und Tierarten sowie gefährdeter Lebensräume.
Zielsetzungen
Der Schutz der Tier- und Pflanzenwelt um ihrer selbst willen gilt als ethische Verpflichtung. Neben ihrem Eigenwert, der allen unseren Mitgeschöpfen zukommt, dient der Artenschutz aber auch der langfristigen Interessenssicherung der Menschen. Die Verantwortung gegenüber künftigen Generationen verpflichtet uns, die in den Arten ruhenden materiellen und immateriellen Güter auch für unsere Nachkommen ungeschmälert zu erhalten und zu verbessern.
Tier- und Pflanzenarten bilden in ihrem Zusammenwirken einen lebenswichtigen Bestandteil von Ökosystemen. Auch der Mensch mit seinem allgegenwärtigen Landnutzungsanspruch ist auf vielfältige Weise mit den Arten und deren Lebensgemeinschaften direkt und indirekt verknüpft. Arten- und Biotopschutz wird deshalb heute vielfach als notwendige Überlebensstrategie verstanden. Vorrangiges Ziel ist es, den bedrohlichen Artenrückgang zu stoppen und die Existenz aller heimischen Tier- und Pflanzenarten, sowie die Vielfalt der Lebensräume und damit auch deren nachhaltige Funktions- und Nutzungsfähigkeit zu sichern.
Die "Erhaltung" umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Population gefährdeter wildlebender Pflanzen- und Tierarten sowie gefährdeter natürlicher Lebensräume in einem günstigen Erhaltungszustand im Sinne der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zu erhalten oder diesen wiederherzustellen (Art. 1 lit. a cit. Richtlinie).