Projektförderung Naturschutz Kärnten
Kärnten
Mit den Mitteln aus der Kärntner Naturschutzabgabe sowie den Ersatzgeldern (§12 K-NSG 2002) können Maßnahmen und Projekte zur Erreichung der Ziele des Kärntner Naturschutzgesetzes und dessen Verordnungen sowie der sonstigen naturschutzrelevanten Rechtsvorschriften und Übereinkommen auf Landes-, Bundes- und EU- bzw. internationaler Ebene gefördert bzw. finanziert werden - insbesonders: Entwicklungsmaßnahmen, Grundlagenermittlungen, Öffentlichkeitsarbeit, Pflegemaßnahmen, Vertragsnaturschutzprogramme, Kauf/Pacht von Grundstücken.