Privatbahnförderung
Österreich
Der Bund kann gemäß Privatbahngesetz 2004, BGBL, I/39, vom 30. April 2004, Finanzierungsbeiträge für Schieneninfrastruktur von Haupt- und Nebenbahnen gewähren, deren Betreiber ein im Bundesbahngesetz nicht angeführtes Eisenbahnunternehmen ist.