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Förderungen zum Thema Pflege

Soziale und sozialmedizinische Betreuungsdienste, Niederösterreich
Niederösterreich
Das Land NÖ fördert die Erbringung von sozialmedizinischen und sozialen Betreuungsdiensten. Ziel ist es, pflegebedürftigen Personen durch ein flächendeckendes Angebot an Diensten die Möglichkeit zu bieten, möglichst lange in der häuslichen Umgebung zu verbleiben und dort gepflegt und betreut zu werden und eine stationäre Versorgung möglichst lange zu vermeiden. Die sozialmedizinischen und sozialen Betreuungsdienste umfassen mobile Angebote der sozialen Betreuung, der Pflege und/oder der Unterstützung bei der Haushaltsführung. Die Betreuung der pflegebedürftigen Personen soll unterstützend und familienergänzend erfolgen. Durch ein gezieltes Case- und Caremanagement werden nach einer individuellen Bedarfsfeststellung, die notwendigen Betreuungs- und Unterstützungsdienste und Hilfsmittel organisiert. Nahtstellenmanagement (Ärzte, Angehörige, Krankenhäuser, etc.) und Beratungsleistungen bei Fragen der Wohnraumadaptierung, in Angelegenheiten des Pflegegeldes, etc. Auch therapeutische Hilfen in Form von Physiotherapie, Ergotherapie, sowie Therapien im Rahmen der Logopädie, können vom Rechtsträger nach ärztlicher Verordnung angeboten werden. Die Leistungen werden in integrierter Art und Weise von dezentral organisierten Sozialstationen angeboten. Dabei kommen multiprofessionelle Teams zum Einsatz. Die Regelbetreuung umfasst bis zu 60 Einsatzstunden pro Monat. Die Intensivbetreuung ab der 61. Einsatzstunde wird nach gesonderter Bewilligung und Festlegung des Stundenausmaßes bis maximal 120 Stunden pro Monat gefördert.
Stationäre dauernde oder vorübergehende Unterbringung in Einrichtungen, Bgld ChG
Burgenland
Werden dem Menschen mit Behinderung die Unterbringung, Verpflegung sowie Betreuung und Hilfe in einer Einrichtung gewährt, hat das Land die Kosten zu übernehmen, wenn andere Leistungsformen nicht möglich oder mit einem unangemessenen Mehraufwand verbunden wären, die Kosten der Unterbringung nicht aus eigenen Mitteln getragen werden können und die Einrichtung nach dem Bgld. SEG 2023 oder gemäß einer vergleichbaren Bestimmung eines anderen Bundeslandes bewilligt ist und zwischen dem Träger der freien Wohlfahrtspflege mit dem jeweiligen Bundesland eine Vereinbarung über die Kostentragung besteht oder im Einzelfall mit dem Land abgeschlossen wird. Bei stationärer Unterbringung in einer Einrichtung gebührt dem Menschen mit Behinderung für seine unterhaltsberechtigten Angehörigen oder seinen Lebensgefährten, für die er überwiegend sorgt, Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß § 11, sofern dieser nicht von dritter Seite gewährleistet ist. Die stationäre Unterbringung nach Abs. 1 erfolgt nur nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens und mit Zustimmung des Menschen mit Behinderung oder seines bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreters. Für die Beurteilung der tatsächlichen Notwendigkeit der Unterbringung sowie der Pflege- und Betreuungserfordernisse ist je nach Anwendungsfall entweder ein pflegefachliches oder ein psychologisches, in medizinischen Fällen ein ärztliches Gutachten sowie im Falle einer sozialen Indikation ein sozialarbeiterisches Gutachten einzuholen.
Wohnen im Alter
Burgenland
Diese Förderung schafft die Rahmenbedingungen für Förderungen von Leistungen im Rahmen des „Wohnen im Alter“ an regionalen Pflege- und Betreuungsstützpunkten im Burgenland. Leistungen im Rahmen des Wohnen im Alter umfassen: Ansprechpersonen insbesondere für Information und Beratung in pflegerischen und organisatorischen Angelegenheiten sowie im Rahmen erforderlicher Pflege- und Betreuungstätigkeiten innerhalb der Öffnungszeiten der Seniorentagesbetreuung; Unterstützung bei Alltagserfordernissen innerhalb der Öffnungszeiten der Seniorentagesbetreuung; Sicherstellung der durchgehenden Erreichbarkeit in Form eines Bereitschaftsdienstes; kostenloser Besuch der Seniorentagesbetreuung samt Teilnahme am Aktivitätenprogramm innerhalb der Öffnungszeiten inklusive kostenloser Verpflegung im Ausmaß einer warmen Mahlzeit sowie zwei Jausen pro Tag und Getränkeversorgung; Gewährleistung einer barrierefreien und nach Wunsch standardisiert möblierten Wohnungseinheit mit Zugang zu Telekommunikationsmitteln (TV-Anschluss, Internetanschluss); Inanspruchnahme von Wahlleistungen oder Zusatzpaketen. Wahlleistungen, erbracht von Leistungserbringern, sind direkt an die Leistungserbringer und Zusatzpakete gemeinsam mit dem Grundleistungspaket an die Betriebsführerinnen auf Namen und Rechnung des Landes zu bezahlen. Als Zusatzpakete können optional je nach Bedarf Vollverpflegung, Wäscheservice, Wohnungsreinigung und bedarfsgerechte individuelle Betreuung durch qualifiziertes Pflegepersonal hinzugebucht werden. Weitere Wahlleistungen durch externe Leistungserbringer sind möglich.