Wohnen im Alter Link zur Förderung kopieren

Diese Förderung schafft die Rahmenbedingungen für Förderungen von Leistungen im Rahmen des „Wohnen im Alter“ an regionalen Pflege- und Betreuungsstützpunkten im Burgenland.

Leistungen im Rahmen des Wohnen im Alter umfassen:

  • Ansprechpersonen insbesondere für Information und Beratung in pflegerischen und organisatorischen Angelegenheiten sowie im Rahmen erforderlicher Pflege- und Betreuungstätigkeiten innerhalb der Öffnungszeiten der Seniorentagesbetreuung;
  • Unterstützung bei Alltagserfordernissen innerhalb der Öffnungszeiten der Seniorentagesbetreuung;
  • Sicherstellung der durchgehenden Erreichbarkeit in Form eines Bereitschaftsdienstes;
  • kostenloser Besuch der Seniorentagesbetreuung samt Teilnahme am Aktivitätenprogramm innerhalb der Öffnungszeiten inklusive kostenloser Verpflegung im Ausmaß einer warmen Mahlzeit sowie zwei Jausen pro Tag und Getränkeversorgung;
  • Gewährleistung einer barrierefreien und nach Wunsch standardisiert möblierten Wohnungseinheit mit Zugang zu Telekommunikationsmitteln (TV-Anschluss, Internetanschluss);
  • Inanspruchnahme von Wahlleistungen oder Zusatzpaketen. Wahlleistungen, erbracht von Leistungserbringern, sind direkt an die Leistungserbringer und Zusatzpakete gemeinsam mit dem Grundleistungspaket an die Betriebsführerinnen auf Namen und Rechnung des Landes zu bezahlen.

Als Zusatzpakete können optional je nach Bedarf Vollverpflegung, Wäscheservice, Wohnungsreinigung und bedarfsgerechte individuelle Betreuung durch qualifiziertes Pflegepersonal hinzugebucht werden.

Weitere Wahlleistungen durch externe Leistungserbringer sind möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
057-600/2860
post.a6(at)bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/pflege/regionales-pflegestuetzpunktsystem/

Rechtsgrundlage

§ 18 Abs. 3 Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2024 - Bgld. SHG 2024, LGBl. Nr. 30/2024; Burgenländische Pflege- und Betreuungsstützpunktverordnung 2024 - Bgld. PBStützpVO 2024, LGBl. Nr. 91/2024; Richtlinien des Landes Burgenland zur Förderung von Pflege- und Betreuungsleistungen an regionalen Pflege- und Betreuungsstützpunkten im Burgenland (RL EP)

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1080530

Folgende Förderungen könnten Sie auch interessieren.