Förderung der Hospiz- und Palliativversorgung in Niederösterreich
Niederösterreich
Das Land NÖ gewährt Förderungen für die Versorgung von Palliativpatientinnen und Palliativpatienten durch bestimmte Leistungen der spezialisierten mobilen Hospiz- und Palliativversorgung in Niederösterreich, für qualitätssichernde Maßnahmen und Bildungsmaßnahmen. Zur spezialisierten Hospiz- und Palliativversorgung im Sinne des Hospiz- und Palliativfondsgesetzes (HosPalFG) zählen mobile Palliativteams, mobile Kinder-Palliativteams, Palliativkonsiliardienste, kombinierte Palliativteams, Hospizteams, Kinder-Hospizteams, stationäre Hospize und stationäre Kinder-Hospize. Förderungsnehmer sind Rechtsträger, die Versorgung, Auf- und Ausbau der mobilen Hospiz- und Palliativversorgung durchführen sowie Aufgaben im Bereich Bildung und Qualitätssicherung für die spezialisierte Hospiz- und Palliativversorgung übernehmen. Förderungsnehmer müssen die Vorgaben des Hospiz- und Palliativfondsgesetzes (HosPFG) und der daran anknüpfenden Vereinbarungen zwischen Bund, Sozialversicherung und Land, des Landesgesetzes über die spezialisierte mobile Hospiz- und Palliativversorgung in Niederösterreich (NÖ HosPalVG) sowie der Förderrichtlinien des Landes NÖ erfüllen. Förderungen erfolgen auf Grundlage der Hospiz- und Palliativplanung des Landes NÖ.