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Förderungen zum Thema Kinder, Jugend

Basis- und Projektförderungen - Kinder- und Jugendhilfe
Steiermark
Durch die Änderungen in der Gesetzgebung im Bereich der Kinder und Jugendhilfe und der darauffolgenden Neuausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe soll es unter anderem zu einem verstärkten Einsatz von vorbeugenden Interventionen (Präventivhilfen) kommen, wodurch der Einsatz von Erziehungshilfen mittel- bis langfristig reduziert werden soll. Zielrichtung der Präventivhilfen sind die Förderung der Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen sowie die Bewältigung der Probleme von Kindern, Jugendlichen und deren Familien (bzw. deren Bezugspersonen). Die Hilfen sollen bedarfsgerecht und niederschwellig erbracht werden. Die wesentlichen Zielsetzungen sind: Entwicklungsförderung ist darauf ausgerichtet, positive Entwicklungsbedingungen für Kinder und Jugendliche zu unterstützen, sowie ihre Anlagen und Fähigkeiten und die ihrer Eltern oder sonst mit Pflege und Erziehung betrauter Personen und Bezugspersonen aus dem privaten Umfeld zu stärken. Prävention ist darauf ausgerichtet, Problemstellungen, Entwicklungsrisiken und Entwicklungsstörungen von Kindern und Jugendlichen frühzeitig zu erkennen und diesen entgegen zu wirken. Ein regional bedarfsentsprechendes und bestehende Strukturen ergänzendes Angebot ist verfügbar. Unter dem Schwerpunkt Präventivhilfen werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt: Ambulante Gruppenangebote zur ganzheitlichen Entwicklungsförderung von Kindern, zur Stärkung der elterlichen Kompetenz und der Eltern-Kind-Beziehung, die ergänzend zu bestehenden Angeboten wirken. Aufsuchende Angebote für Jugendliche mit dem Schwerpunkt Problemstellungen und Entwicklungsrisiken frühzeitig entgegenzuwirken. Erziehungs- und Jugendberatung MultiplikatorInnenschulung
Bildung - Fort- und Weiterbildung
Österreich
Ziele: 1. Unterstützung von Jugendorganisationen im ländlichen Raum bei der Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen, die geeignet sind, die Jugendlichen mit den im LWG 1992 genannten Zielen und den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vertraut zu machen und sie anzuregen, sich mit diesen Zielen auseinander zu setzen und an der Entwicklung des ländlichen Raumes im Sinne dieser Ziele teilzunehmen. 2. Unterstützung der Weiterbildung von unselbstständig beschäftigten Personen in der Land- und Forstwirtschaft. 3. Information über und Vermittlung von Auslandspraktika für Schülerinnen und Schülern auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zur Erweiterung des Horizonts, zum Kennenlernen neuer Perspektiven, neuer Arbeitsweisen, neuer Bewirtschaftungsformen und zur Verbesserung und Erweiterung der Fähigkeiten und Kenntnisse. Dies soll dazu beitragen, berufliche Ziele zu erreichen und persönliches Wachstum zu fördern. Förderungsgegenstände: - Erstellung und Ankauf von Unterlagen und Hilfsmitteln für Jugendveranstaltungen - Durchführung von Jugendveranstaltungen, z. B. Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen, Jugendtagungen, Jugendprojekte, persönlichkeitsbildende und berufsbildende Wettbewerbe, Ausstellungen, Lehrfahrten im Inland und soweit erforderlich auch im Ausland - Durchführung von berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeiter:innen und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft - Bundesweite Servicestelle zur Information, Bewerbung und Vermittlung von Praktika auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Ausland. Dies umfasst auch die Erstellung eines nach Ländern und Produktionssparten gegliederten webbasierten Verzeichnisses von geeigneten Praxisbetrieben, die Bereitstellung von Informationen zu den länderspezifischen Anforderungen und Voraussetzungen für die Teilnehmenden (z. B. Versicherungsfragen), Vorbereitungsseminare für die Teilnehmenden und die Kooperation mit internationalen Partnerorganisationen
COVID-19 - Familienbezogene einmalige Projektförderung
Vorarlberg
Nach wie vor prägt die Pandemiebekämpfung den Alltag in fast allen Bereichen, was insbesondere für die Familien eine enorme Herausforderung bedeutet. In dieser Situation will das Land Vorarlberg bestmögliche Entlastung bieten und den Eltern mit einem guten Angebot an Sommerbetreuung für die Kinder aktiv zur Seite zu stehen. Folgende familienbezogene Projekte werden dabei gefördert: V-CARD: Familienaktionen für den Sommer mit dem Familienpass: Die V-CARD von Vorarlberg Tourismus mit ihren 85 verzeichneten Ausflugszielen in Vorarlberg und Liechtenstein lässt sich in Kombination mit dem Vorarlberger Familienpass im Sommer 2020 zum Vorzugspreis erwerben. So zahlt ein im Familienpass eingetragener Erwachsener statt 69 Euro nur 46 Euro. Für den zweiten eingetragenen Erwachsenen und alle Kinder bis 15 Jahre ist die Karte kostenfrei. Alleinerziehende erhalten ihre V-CARD zum halben Preis. Zielgruppe: Familien mit dem Vorarlberger Familienpass Empfänger: Vorarlberg Tourismus Vorarlberger Verkehrsverbund - Familienaktion mit dem Familienpass 2020 und 2021: Wenn Eltern oder Großeltern mit mindestens einem unversorgten Kind mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen, fahren die auf dem Familienpass eingetragenen Kinder und ein zweiter Eltern- bzw. Großelternteil gratis. Zielgruppe: Familien mit dem Vorarlberger Familienpass Empfänger der Leistung: Vorarlberger Verkehrsverbund Caritas Lerncafés - Landesbeitrag Schuljahr 2020/2021 Überführung von drei bestehenden Pilot-Standorten in den Regelbetrieb, Aufbau digitaler Lernhilfe, Ausbau Sommerprogramm an allen Standorten auf drei Wochen, Intensivierung Elternarbeit, wissenschaftliche Evaluierung. Allgemein zu Lerncafés: Die wesentlichsten Aufgaben im Lerncafé bestehen darin, den Schülerinnen und Schülern eine Unterstützung bei Hausaufgaben und gezielte Schularbeiten- und Prüfungsvorbereitungen anzubieten sowie Lernkompetenz und Freude am Lernen zu vermitteln. Daneben werden im Lerncafé ganz konkrete Sozialkompetenzen vermittelt und verbessert. Die Auseinandersetzung mit Werten, Regeln und Kulturen sowie die Vielfalt in der Gruppe spielen eine wesentliche Rolle. Das Angebot ist kostenlos. Zielgruppe: Kinder und Jugendliche, deren Eltern sie bei ihren Lernanforderungen aus unterschiedlichen Gründen nicht ausreichend unterstützen können. Empfänger: Caritas Vorarlberg
Förderung jugendrelevanter Projekte
Steiermark
Alle Förderungen, die gewährt werden, um die Realisierung von jugendrelevanten Projekten gemäß der Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung über die Jugendförderung gemäß der § 1 und §§ 3 bis 11 des Gesetzes über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen (Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013) zu unterstützen. Gefördert werden Rechtsträger (Vereine, Institutionen, gemeinnützige GmbH´s etc.) und Einzelpersonen. Neben der finanziellen Unterstützung zählen dazu auch die Information, Betreuung und Beratung bei Maßnahmen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Ziel der Jugendförderung ist es, junge Menschen als eigenständige Persönlichkeiten in ihrer geistigen, seelischen, ethischen, körperlichen, sozialen, politischen und kulturellen Entwicklung zu fördern, jegliche Diskriminierung zu vermeiden und in einer kinder- und jugendgerechten Gesellschaft positive Lebensbedingungen und Chancengleichheit sicherzustellen. Förderungen sollen dazu beitragen, dass junge Menschen barrierefreien Zugang zu qualitätsvollen Informationen haben, Kompetenzen im Umgang mit Risiken erwerben können, Möglichkeiten haben, ihre Kreativität zu fördern und gesellschaftliche Prozesse reflektieren können. Jungen Menschen sollen in der Entwicklung zu eigenverantwortlichen BürgerInnen unterstützt werden; das Zugänglichmachen von qualitätsvollen Angeboten im Bereich der außerschulischen und außerberuflichen Kinder- und Jugendarbeit sowie die zielgerichtete finanzielle Unterstützung von MultiplikatorInnen im Zuständigkeitsbereich.
Förderung von Familienorganisationen
Vorarlberg
Vorarlberger Familienorganisationen: Die Vorarlberger Familienorganisationen (Familienbund, Familienverband, Kinderfreunde) vertreten die Interessen von derzeit ca. 10.000 Mitgliedsfamilien. Ihre Tätigkeit umfasst die im Familienförderungsgesetz vorgesehene Mitarbeit im Vorarlberger Familienbeirat, die Information der Mitglieder durch Zeitschriften, die Durchführung von Veranstaltungen, Kinder- und Familienferienaktionen, die Führung von Ludotheken sowie die Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit wichtigen politischen Entscheidungen im Bereich der Gesetzgebung und Vollziehung. Empfänger: Vorarlberger Familienorganisationen (Familienbund, Familienverband, Kinderfreunde) Voraussetzung: jährliche Beschlussfassung der Vorarlberger Landesregierung, letzter Beschluss vom 06.04.2021 Kindererholungsaktionen: Im Rahmen der Kindererholungsaktion werden ein einwöchiger und ein zweiwöchiger Turnus für Kinder im Alter von 6 – 15 Jahren angeboten. Die Kindererholungsaktionen werden in verschiedenen Ferienheimen mit Übernachtung durchgeführt. Hierbei obliegen dem Fachbereich Elementarpädagogik die Administration (Antragsanforderung, -prüfung und Ablage). Die Fördergelder werden jedoch aus dem Budget der Familienförderung im Fachbereich Jugend und Familie der Abt. IIa – Jugend und Familie bezahlt. Empfänger: Vorarlberger Ferienheime Voraussetzung: Antragstellung des Ferienheimes für die Landesförderung, Teilnahmebestätigung, jährliche Beschlussfassung der Vorarlberger Landesregierung Ehe- und Familienzentrum in Feldkirch: Beitrag für Sachkosten und Tätigkeiten in den Arbeitsbereichen Ehe- und Familienbegleitung, Ehevorbereitung, Alleinerziehende, Verwaltung und Leitung Empfänger: Ehe- und Familienzentrum in Feldkirch Voraussetzung: jährliche Beschlussfassung der Vorarlberger Landesregierung, Beschluss Beitrag 2021 vom 16.02.2021