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Förderungen zum Thema Kinder, Jugend

Basis- und Projektförderungen - Kinder- und Jugendhilfe
Steiermark
Durch die Änderungen in der Gesetzgebung im Bereich der Kinder und Jugendhilfe und der darauffolgenden Neuausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe soll es unter anderem zu einem verstärkten Einsatz von vorbeugenden Interventionen (Präventivhilfen) kommen, wodurch der Einsatz von Erziehungshilfen mittel- bis langfristig reduziert werden soll. Zielrichtung der Präventivhilfen sind die Förderung der Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen sowie die Bewältigung der Probleme von Kindern, Jugendlichen und deren Familien (bzw. deren Bezugspersonen). Die Hilfen sollen bedarfsgerecht und niederschwellig erbracht werden. Die wesentlichen Zielsetzungen sind: Entwicklungsförderung ist darauf ausgerichtet, positive Entwicklungsbedingungen für Kinder und Jugendliche zu unterstützen, sowie ihre Anlagen und Fähigkeiten und die ihrer Eltern oder sonst mit Pflege und Erziehung betrauter Personen und Bezugspersonen aus dem privaten Umfeld zu stärken. Prävention ist darauf ausgerichtet, Problemstellungen, Entwicklungsrisiken und Entwicklungsstörungen von Kindern und Jugendlichen frühzeitig zu erkennen und diesen entgegen zu wirken. Ein regional bedarfsentsprechendes und bestehende Strukturen ergänzendes Angebot ist verfügbar. Unter dem Schwerpunkt Präventivhilfen werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt: Ambulante Gruppenangebote zur ganzheitlichen Entwicklungsförderung von Kindern, zur Stärkung der elterlichen Kompetenz und der Eltern-Kind-Beziehung, die ergänzend zu bestehenden Angeboten wirken. Aufsuchende Angebote für Jugendliche mit dem Schwerpunkt Problemstellungen und Entwicklungsrisiken frühzeitig entgegenzuwirken. Erziehungs- und Jugendberatung MultiplikatorInnenschulung
Bildung - Fort- und Weiterbildung
Österreich
Ziele: 1. Unterstützung von Jugendorganisationen im ländlichen Raum bei der Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen, die geeignet sind, die Jugendlichen mit den im LWG 1992 genannten Zielen und den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vertraut zu machen und sie anzuregen, sich mit diesen Zielen auseinander zu setzen und an der Entwicklung des ländlichen Raumes im Sinne dieser Ziele teilzunehmen. 2. Unterstützung der Weiterbildung von unselbstständig beschäftigten Personen in der Land- und Forstwirtschaft. 3. Information über und Vermittlung von Auslandspraktika für Schülerinnen und Schülern auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zur Erweiterung des Horizonts, zum Kennenlernen neuer Perspektiven, neuer Arbeitsweisen, neuer Bewirtschaftungsformen und zur Verbesserung und Erweiterung der Fähigkeiten und Kenntnisse. Dies soll dazu beitragen, berufliche Ziele zu erreichen und persönliches Wachstum zu fördern. Förderungsgegenstände: - Erstellung und Ankauf von Unterlagen und Hilfsmitteln für Jugendveranstaltungen - Durchführung von Jugendveranstaltungen, z. B. Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen, Jugendtagungen, Jugendprojekte, persönlichkeitsbildende und berufsbildende Wettbewerbe, Ausstellungen, Lehrfahrten im Inland und soweit erforderlich auch im Ausland - Durchführung von berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeiter:innen und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft - Bundesweite Servicestelle zur Information, Bewerbung und Vermittlung von Praktika auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Ausland. Dies umfasst auch die Erstellung eines nach Ländern und Produktionssparten gegliederten webbasierten Verzeichnisses von geeigneten Praxisbetrieben, die Bereitstellung von Informationen zu den länderspezifischen Anforderungen und Voraussetzungen für die Teilnehmenden (z. B. Versicherungsfragen), Vorbereitungsseminare für die Teilnehmenden und die Kooperation mit internationalen Partnerorganisationen
Förderung jugendrelevanter Projekte
Steiermark
Alle Förderungen, die gewährt werden, um die Realisierung von jugendrelevanten Projekten gemäß der Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung über die Jugendförderung gemäß der § 1 und §§ 3 bis 11 des Gesetzes über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen (Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013) zu unterstützen. Gefördert werden Rechtsträger (Vereine, Institutionen, gemeinnützige GmbH´s etc.) und Einzelpersonen. Neben der finanziellen Unterstützung zählen dazu auch die Information, Betreuung und Beratung bei Maßnahmen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Ziel der Jugendförderung ist es, dass alle Jugendlichen in der Steiermark Lebensbedingungen vorfinden, in denen sie sich wohlfühlen und die sie aktiv mitgestalten können. Sie bekommen Räume, Plätze und Möglichkeiten, um zu selbstständigen und selbstbewussten jungen Menschen heranzuwachsen. Sie können in einer offenen Gesellschaft ihre Persönlichkeit entsprechend ihren Interessen und Neigungen entfalten und werden als eigenständige Individuen in ihrer Vielfalt wahrgenommen. In ihrer Entwicklung werden sie gestärkt und entlang erkannter Bedarfe und Bedürfnisse flächendeckend mit qualitätsvollen Angeboten auf individueller und struktureller Ebene gefördert. Förderungen sollen dazu beitragen, dass ein kinder- und jugendfreundliches Umfeld besteht, das Möglichkeiten zur individuellen Entfaltung und Partizipation bietet und Jugendliche entlang ihrer Bedürfnisse flächendeckend mit qualitätsvollen außerschulischen Angeboten fördert.
Förderung von Familienorganisationen
Vorarlberg
Vorarlberger Familienorganisationen: Die Vorarlberger Familienorganisationen (Familienbund, Familienverband, Kinderfreunde) vertreten die Interessen von derzeit ca. 10.000 Mitgliedsfamilien. Ihre Tätigkeit umfasst die im Familienförderungsgesetz vorgesehene Mitarbeit im Vorarlberger Familienbeirat, die Information der Mitglieder durch Zeitschriften, die Durchführung von Veranstaltungen, Kinder- und Familienferienaktionen, die Führung von Ludotheken sowie die Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit wichtigen politischen Entscheidungen im Bereich der Gesetzgebung und Vollziehung. Empfänger: Vorarlberger Familienorganisationen (Familienbund, Familienverband, Kinderfreunde) Voraussetzung: jährliche Beschlussfassung der Vorarlberger Landesregierung, letzter Beschluss vom 06.04.2021 Kindererholungsaktionen: Im Rahmen der Kindererholungsaktion werden ein einwöchiger und ein zweiwöchiger Turnus für Kinder im Alter von 6 – 15 Jahren angeboten. Die Kindererholungsaktionen werden in verschiedenen Ferienheimen mit Übernachtung durchgeführt. Hierbei obliegen dem Fachbereich Elementarpädagogik die Administration (Antragsanforderung, -prüfung und Ablage). Die Fördergelder werden jedoch aus dem Budget der Familienförderung im Fachbereich Jugend und Familie der Abt. IIa – Jugend und Familie bezahlt. Empfänger: Vorarlberger Ferienheime Voraussetzung: Antragstellung des Ferienheimes für die Landesförderung, Teilnahmebestätigung, jährliche Beschlussfassung der Vorarlberger Landesregierung Ehe- und Familienzentrum in Feldkirch: Beitrag für Sachkosten und Tätigkeiten in den Arbeitsbereichen Ehe- und Familienbegleitung, Ehevorbereitung, Alleinerziehende, Verwaltung und Leitung Empfänger: Ehe- und Familienzentrum in Feldkirch Voraussetzung: jährliche Beschlussfassung der Vorarlberger Landesregierung, Beschluss Beitrag 2021 vom 16.02.2021
MINT-Offensive
Salzburg
Das Land Salzburg wird seine Vorreiterstellung in Österreich im Bereich MINT weiter ausbauen. Gemeinsam mit den MINT-Netzwerkpartnern (insbes. auch der Bildungsdirektion) und ausgewiesenen MINT-Experten hat das Land Salzburg in den letzten Monaten eine Strategie für die Weiterentwicklung von MINT Salzburg erarbeitet, die in der Arbeits- und Fachkräftestrategie verankert ist. Salzburg will MINT-Modellregion werden, indem es auf die folgenden Prinzipien baut: MINT versteht sich als Querschnittsaufgabe, die alle vier Stoßrichtungen der Standortstrategie unterstützt (qualifizierte Menschen und Bildung, hochattraktive Forschungs- und Wissenslandschaft, nachhaltige Unternehmensentwicklung, moderne Unternehmensstandorte und Profilbildung), MINT Salzburg fördert das Interesse junger Menschen an MINT-affinen beruflichen Handlungsfeldern und leistet damit einen Beitrag zur MINT-Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung, MINT Salzburg fördert die Verbesserung der außerschulischen und schulischen MINT-Bildung, insbesondere durch eine Stärkung der außerschulischen Angebote sowie der Schnittstelle zwischen schulischen und außerschulischen Akteuren. Die Standortstrategie Salzburg 2035 betont die Bedeutung der Förderung von Kreativität, unternehmerischem Handeln, Urteilsfähigkeit, Veränderungs- und Datenkompetenz, Bewusstsein für Nachhaltigkeit und Digitalisierung, der erfolgreichen Teilhabe am Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft. Dementsprechend hat MINT Salzburg eine neue „MINT-Wirkungsarchitektur" entwickelt. Die Partner des MINT-Netzwerkes werden ihre MINT-Aktivitäten so ausrichten, dass diese nicht nur einem Ziel verschrieben sind (z.B. eine bestimmte Berufsorientierung), sondern immer auf mehrere Zieldimensionen hinarbeiten wie sie aus der Standortstrategie ableitbar sind (wie eben die Vermittlung von Zukunftskompetenzen, die Orientierung an ökonomischer, ökologischer und sozialer Innovation, die Förderung von gesellschaftlicher Teilhabe).