NÖ Projekt- und Organisationsförderungen für Jugendliche Link zur Förderung kopieren

Es werden NÖ Jugendorganisationen, aber auch rechtlich nicht organisierte Gruppen von Landesbürgerinnen unter 25 Jahren gefördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Soziales und Generationenförderung
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14
02742/9005-16362
post.gs5@noel.gv.at

Der/Dem AntragstellerIn fallen keine Kosten an.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Überprüfung unmittelbar.

Das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5) prüft die zweckmäßige Verwendung der Fördermittel.

Rechtsgrundlage

NÖ Jugendgesetz; Richtlinien NÖ Landesjugendreferat
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1046804

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