Förderung der verbandlichen Jugendarbeit in Kärnten Link zur Förderung kopieren

Basisförderung für die in der "Arbeitsgemeinschaft Kärntner Jugendorganisationen" zusammengeschlossenen Jugendverbände in Kärnten. Förderadressat sind Non Profit-Organisationen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 13 - Gesellschaft und Integration
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-13

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Bis 30. Juni des jeweiligen Jahres ist die Förderung des Vorjahres in Form von Origi­nalrechnungen und original Zahlungsbelegen nachzuweisen. Weiters ist der Nach­weis der Tätigkeiten in Form eines Jahresberichtes unter Angabe von mindestens zwei Projekten bzw. Aktionen abzugeben. Dem Jahresbericht beizulegen sind ein Verzeichnis der Ortsgruppen bzw. Sektionen und allfällige Belegexemplare der eigenen Vereins­landeszeitung bzw. der Beiträge in Landes- oder Bundespublikationen.  

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung unter Zugrundelegung der Förderungsrichtlinien für die Basisförderung AGJ der verbandlichen Jugendarbeit in Kärnten

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1021443

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