Förderung der verbandlichen Jugendarbeit in Kärnten Link zur Förderung

Basisförderung für die in der "Arbeitsgemeinschaft Kärntner Jugendorganisationen" zusammengeschlossenen Jugendverbände in Kärnten. Förderadressat sind Non Profit-Organisationen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 13 - Gesellschaft und Integration
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-13

Bis 1. Juni des jeweiligen Jahres ist die Förderung des Vorjahres in Form von Origi­nalrechnungen und original Zahlungsbelegen nachzuweisen. Weiters ist der Nach­weis der Tätigkeiten in Form eines Jahresberichtes unter Angabe von mindestens zwei Projekten bzw. Aktionen abzugeben. Dem Jahresbericht beizulegen sind ein Verzeichnis der Ortsgruppen bzw. Sektionen und allfällige Belegexemplare der eigenen Vereins­landeszeitung bzw. der Beiträge in Landes- oder Bundespublikationen.  

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung (Allgemeine Richtlinien für Förderung aus Landesmitteln)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1021443